Im grenzüberschreitenden Warenverkehr bedarf es sowohl bei Einfuhr- als auch bei Ausfuhrvorgängen einer korrekten Zollcodierung. Die Codierungen stellen eine Informationsebene zwischen dem Zollamt und dem jeweiligen Wirtschaftsbeteiligten dar. Mit der Eingabe der Codierung durch den Wirtschaftsbeteiligten wird eine rechtsverbindliche Erklärung in der Einfuhr- bzw. Ausfuhranmeldung abgegeben.

Mit der dritten Fit for Trade Veranstaltung, die am 16.04.2024 online stattfand, wurde den Nachwuchskräften und Seiteneinsteigern die Systematik einer Zollcodierung ebenso vermittelt, wie der Umgang mit Fehlerquellen, die in der Praxis immer wieder entstehen.

Referent war Herr Bernhard Morawetz, MAB Morawetz Außenhandelsberatung und Akkreditierter INCOTERMS® 2020 Trainer der ICC.

Zu Beginn ging er auf die Grundlagen der Codierungen ATLAS-Verfahren ein. Ausgangspunkt einer rechtsverbindlichen Codierung ist stets die Zolltarifnummer. Die Codierung setzt eine vorherige Prüfung des zugrunde liegenden Sachverhaltes voraus. Die im EZT-Online genannten Codierungen sind bei Ein- und Ausfuhranmeldungen anzugeben. Die Haftung für eine fehlerhafte Zolltarifnummer und daran gekoppelter Codierung hat immer der Einführer / Ausführer.

Anschließend erläuterte er die Codierungen in der Exportkontrolle und verwies u.a. auf das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung, welches aktualisiert im Download Bereich der Deutschen Zollverwaltung zu finden ist. So sind bei der Nutzung von Allgemeinen Genehmigungen der EU und des BAFA bestimmte Codierungen zu verwenden.

Große Aufmerksamkeit wurde den Ausfuhr- und Einfuhrvorgängen von Waren, die unter Verbote & Beschränkungen (VuB) fallen oder fallen könnten, gewidmet. Sehr oft sind weitere Informationen zu einer rechtssicheren Beurteilung des Sachverhalts im Hinblick auf die Zoll-Codierung einzuholen. Dies erfolgt entweder in Eigenrecherche oder Informationen müssen über den Zulieferer eingeholt werden. Der EZT-Online verweist auf die in Frage kommenden Rechtsquellen, die nicht nur vom Zollbeauftragten, sondern ggf. auch von anderen Abteilungen (z.B. Beschaffung, Vertrieb) auf den jeweiligen Sachverhalt heruntergebrochen studiert werden müssen. Ein Merkblatt der deutschen Zollverwaltung gibt hilfreiche Hinweise zu den Codierungen für VuB. Korrekturmöglichkeiten bereits abgegebener Einfuhr- und Ausfuhrerklärungen rundeten diesen Themenkomplex ab.

Zum Ende hin wurden einzelne Lieferkonstellationen durchgespielt, die aufzeigen, welche Schnittstellen der am Außenhandelsgeschäft Beteiligten wie ausgestaltet werden können. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer war es hilfreich, Handlungsempfehlungen für den Aufbau einer effizienten Prozesskette an die Hand zu bekommen. Import und Export ist Teamsport. Daher bleibt eine innerbetriebliche Kommunikation zwischen Vertrieb, Einkauf und Auftragsabwicklung (Versandabteilung) essentiell, um die Compliance Anforderungen sicher erfüllen zu können. Mit dem gewonnenen Input wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer „fit for trade“ gemacht.

Der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) bietet qualifizierten Nachwuchskräften und Seiteneinsteigern in international tätigen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen ein zielgerichtetes Weiterbildungsangebot an. Dabei wird auf aktuelle Änderungen im Bereich der Exportkontrolle, Zollrecht sowie weiteren Rechtsgebieten mit Außenhandelsbezug eingegangen. Mit der sechsten Staffel von Fit for Trade wird auch in diesem Jahr wieder Grundlagenwissen im Außenhandel vermittelt. Dabei arbeitet der AHV NRW mit qualifizierten und erfahrenen Dozenten aus der Außenhandelspraxis zusammen.

Ansprechpartner:

Andreas Mühlberg
Geschäftsführer
Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.)
Tel.: +49 211 66908-28
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