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Einblick in die Verbandsarbeit (Februar 2024)

Aktualisiert: 12.08.20242 min. Lesezeit

Zum erfolgten Jahreswechsel traten viele neue Bestimmungen in Kraft, die sich unmittelbar auf das operative Geschäft der Außenhändler auswirken. Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Umfang jedoch um ein Vielfaches höher ausgefallen. Im Rahmen des europäischen Green Deals treten nach und nach neue Gesetzeswerke in Form von EU-Verordnungen in Kraft, die zu beachten sind. Die damit einhergehenden Compliance-Anforderungen werden mit dem Baustein der Nachhaltigkeitsregulatorik ergänzt.

Im Monat Januar gab es viele Rückfragen zur Erstellung des ersten CBAM-Berichts, den betroffene Importeure abzugeben haben. Das Erstellen des CBAM-Berichts ist ein herausforderndes Unterfangen. Schon das Zusammentragen der Informationen, welche Emissionen bei der Herstellung der Ware im Drittland angefallen sind, ist enorm aufwendig. Selbst das Einstellen der CBAM-Berichte in das Übergangsregister gestaltet sich als schwierig, da das System der zuständigen Behörde, DEHSt , Fehlermeldungen aufzeigt und sich als nicht stabil erweist. In allerletzter Minute wurde die Meldefrist um 30 Tage vom 31.01.2024 auf den 01.03.2024 verlängert. Die Herausforderungen bleiben. Im Einklang mit unseren Bundesverbänden werden wir den Umsetzungsprozess weiter kritisch begleiten.

Mit dem ersten Fit for Trade Webinar in diesem Jahr, mit dem Thema Änderungen im Außenwirtschafts- und Zollrecht zum Jahreswechsel, konnten viele akute Fragen direkt geklärt werden. Dazugehörige Handlungsempfehlungen rundeten das Thema ab. Im Bereich der Exportkontrolle gab es im Berichtsmonat neben der Scharfschaltung der BAFA-Gebührenverordnung zum 01.01.2024 wenig Anfragen. Mit Guatemala gibt es allerdings ein neues Embargoland. Die festgelegten restriktiven Maßnahmen richten sich gegen Personen, die den demokratischen Übergang nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen von 2023 behindert haben. Außenhandelsgeschäfte mit Russland-Bezug nehmen mit zunehmender Verschärfung der Sanktionen immer mehr ab. Ein 13. Sanktionspaket gegen Russland ist zudem in Planung. Die zentralasiatischen Nachbarländer wie Armenien, Georgien und Aserbaidschan positionieren sich als alternative Wirtschafts- und Handelspartner. Dies umfasst insbesondere die Bereiche grüne Energie und Wasserstoff, die Rohstoffgewinnung und deren Weiterverarbeitung, die Modernisierung der Landwirtschaft u.v.m. Usbekistan hebt sich weiterhin besonders hervor. Es war ein gutes Timing, dass unser im vergangenen Jahr neu aufgelegtes ahv magazin Zentralasien als Schwerpunktthema hatte.

Freuen Sie sich mit uns auf den 18.03.2024. Die Einladung zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung einschließlich Gastvortrag geht zeitnah online. Vorab gibt es einige Gelegenheiten persönlich miteinander ins Gespräch zu kommen, sei es durch Mitgliedertreffen im Rahmen des After Trade Clubs (ATC) oder bilateraler Terminvereinbarung, gerne auch bei Ihnen vor Ort.

Andreas Mühlberg, Geschäftsführer

Redaktionsschluss: 29.01.2024

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