Neuregelung zu verbindlichen Zollwertauskünften
Nach den Vorschriften des Unionszollrechts sind die Zollbehörden gehalten, auf Antrag von Wirtschaftsbeteiligten verbindliche Zolltarifauskünfte („vZTA-Entscheidungen“) und verbindliche Ursprungsauskünfte („vUA-Entscheidungen“) (mehr …)