Kurz vor dem Jahreswechsel 2023/2024 wurde die zuständige CBAM-Behörde in Deutschland bekannt gegeben. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) wurde zur zuständigen Behörde für das neue CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) der EU benannt.

Die DEHSt ist bereits für die Umsetzung anderer Bereiche des europäischen Emissionshandels (EU ETS) in Deutschland zuständig, sodass die Umsetzung der CO2-Bepreisung in Deutschland in einer Hand liegt. Auf der Homepage der DEHSt finden Sie neben den relevanten Informationen zu CBAM, auch die Möglichkeit, sich für einen CBAM-Newsletter anzumelden, um aktuelle Informationen zu erhalten.