Einfuhrumsatzsteuer: Bekanntgabe des 01.12.2020 als Anwendungszeitpunkt für die Änderung des Fälligkeitstermins
Mit unserem Sonderrundschreiben vom 01.09.2020 hatten wir Sie über das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ vom 29.06.2020 informiert. Wesentlicher Baustein ist der darin (mehr …)