Sichere und verlässliche Lieferketten haben für Unternehmen aus Industrie und Handel damit für den AHV NRW systemrelevanten Stellenwert. Viele Unternehmen befassen sich aktuell bereits mit der Beschaffung und dem Vertrieb von Waren, Vorräten und Rohstoffen im kommenden Jahr. Schwierigkeiten bei der kunden- und lieferantenseitigen Absicherung von Geschäftsbeziehungen können daher zu gravierenden Störungen bis hin zur Unterbrechung der Lieferketten führen.

Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) hat vor diesem Hintergrund in der vergangenen Woche (KW 41/2020) gemeinsam mit den Verbänden der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz für eine Fortführung des Schutzschirms bei der Warenkreditversicherung ausgesprochen. Zugleich drängt der BGA gemeinsam mit den weiteren Mittelstandsverbänden auf eine rasche Verständigung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und der Versicherungswirtschaft. Die AG Mittelstand vertritt den Mittelstand in seiner ganzen Breite aus Industrie, Handwerk, Handel, Hotel- und Gastgewerbe, Freien Berufen, Sparkassen und Volksbanken.

Anlass für hohes Interesse an einer raschen Verständigung ist, dass der im April vereinbarte Schutzschirm bei der Warenkreditversicherung zum 31.12.2020 ausläuft, und viele Unternehmen nun auf die Ungewissheit blicken, ob und wie sie ihre Lieferströme darüber hinaus weiter absichern können, auch um sich selbst verlässlich refinanzieren zu können. Der BGA baut daher darauf, dass es der Bundesregierung gelingt, bei der EU-Kommission die erforderliche beihilferechtliche Zustimmung für eine Verlängerung des Schutzschirmes zu erhalten. Zugleich würde es der BGA begrüßen, wenn es auf dieser Grundlage gelänge, eine mehrmonatige Verlängerung, möglichst bis zum 30.06.2021, zu erreichen.

Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich den Mitgliedstaaten einen Vorschlag zur entsprechenden Verlängerung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Corona-Pandemie vorgelegt. Auch haben die Verhandlungen über eine Verlängerung des Schutzschirmes unter den Voraussetzungen einer EU-rechtlichen Zustimmung und haushalterischer Anforderungen begonnen und dürften nach Einschätzung des BGA den Oktober über andauern.

Im Rahmen der Verhandlungen wird es auch um die Frage der Konditionen gehen. Zu der vielfach anzutreffenden Erwartung einer bevorstehenden Insolvenzwelle hat der BGA bislang keine überzeugenden Hinweise. Eher bestätigen viele Unternehmen, dass ihre Kunden die Zahlungen zuverlässig und seriös bedienen. Mit Blick auf die laufenden Verhandlungen wird der BGA seine Mitgliedsverbände und -unternehmen über den Fortgang auf dem Laufenden halten. In Unterstützung erfolgreicher Gespräche wird der BGA auch mit Warenkreditversicherern das Gespräch über die Fortführung des Schutzschirmes suchen.