In den letzten Jahren investieren immer mehr mittelständische Unternehmen in chancenreichen, aber auch geopolitisch risikoreicheren Märkten und haben zuletzt verstärkt auch auf die Nutzung von Investitionsgarantien zurückgegriffen. Gleichzeitig verfügen KMU zumeist aber nicht über größere Personalressourcen zur Steuerung von Auslandsinvestitionen bzw. zur Beantragung von Förderinstrumenten. Um insbesondere diesen Unternehmen die Antragsstellung und die Verwaltung der Garantien zu vereinfachen, hat sich die Bundesregierung auf sechs Entlastungsmaßnahmen bei den Investitionsgarantien verständigt. Die Maßnahmen werden sukzessive im Laufe dieses Jahres umgesetzt.

Zu nennen wäre hier an erster Stelle ein vereinfachtes Antragsverfahren bei Investitionen bis 5 Mio. Euro in unkritischen Zielländern. Bei derartigen Investitionen sollen im Grundsatz alle für die Antragstellung erforderlichen Informationen im Antragsformular zusammengefasst werden. Zusätzliche Unterlagen und Projektinformationen werden nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich. Als weitere Maßnahme kann der Interministerielle Ausschuss zukünftig Grundsatzentscheidungen zu einem Investitionsprojekt treffen, auf deren Grundlage im Anschluss schnell und unbürokratisch über einzelne Investitionsschritte innerhalb des Gesamtprojekts entschieden wird.

Der Bearbeitungsaufwand für die Unternehmen in der Garantieverwaltung wird zukünftig durch längere Laufzeiten bei der Verlängerung von Garantien oder längere Fristen bei der Meldung von Einbringungen auf die Kapitalanlage reduziert. Zudem entfallen bislang gefertigte Nachträge zu den Investitionsgarantien bei der klassischen Darlehenstilgung. Letztlich erwartet die Bundesregierung grundsätzlich auch nur noch bei Projekten mit erheblichen umweltbezogenen, sozialen oder menschenrechtlichen Auswirkungen eine gesonderte, regelmäßige Berichterstattung nach Garantieübernahme. Dies gilt auch für bereits bestehende Garantien.

Weitergehende Informationen sind der Pressemitteilung des BMWK vom 10.04.2024 zu entnehmen.

Quelle:
DIA-Report Nr. 53 vom 11.04.2024
Investitionsgarantien