Nach einer COVID-19 bedingten Verlängerung endete die Rückmeldefrist für Unternehmen zur zweiten Befragungsrunde des NAP-Monitorings am 29.05.2020.
Von den 2.200 vom Konsortium angeschriebenen Unternehmen haben sich 596 beteiligt. Zur Sicherung der Repräsentativität waren 363 valide Antworten notwendig. Das erforderliche Quorum wurde in diesem Punkt erreicht. Das Auswärtige Amt (AA) hat mitgeteilt, dass die vollständige Auswertung in der zweiten Septemberhälfte 2020 veröffentlicht werden soll. Es ist aber davon auszugehen, dass Ergebnisse bereits in nächster Zeit an die Öffentlichkeit gelangen werden.

Auch in dieser zweiten Befragungsrunde wendet das Konsortium, unter Federführung von Ernst & Young, die gleichen problematischen Messmethoden wie bei der ersten Befragungsrunde an.

So muss ein Unternehmen u.a. weiterhin alle Fragen nebst Unterpunkten richtig beantworten, um als „Erfüller“ eingestuft zu werden. Bei den “Comply-or-Explain“ – Fragen, bei denen Unternehmen laut NAP darlegen sollen, warum bestimmte Maßnahmen oder Verfahren nicht umgesetzt werden, wird weiterhin die „Durchführung einer äquivalenten Maßnahme“ gefordert.

Vor dem Hintergrund der angewendeten Messmethoden ist deshalb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das insgesamt erforderliche 50 % – Quorum nicht erreicht und das Ergebnis somit „not compliant“ lauten wird. Bereits bei der ersten Befragungsrunde wurde die Zahl der „Erfüller“ mit nur 16,7 % – 18,6 % eingestuft.

Das Ergebnis der zweiten Befragungsrunde bewerten wir, aufgrund des dargestellten Hintergrundes, kritisch. Dies kann nicht als valide Grundlage und Rechtfertigung für die Einführung eines nationalen oder europäischen Lieferkettengesetzes dienen.

Auf unserer AHV-Internetseite finden Sie weitergehende Informationen: https://ahv.nrw/nap-monitoring-beteiligung-an-einer-umfrage-erbeten/

Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie gern.