Seit vergangener Woche liegen der Bundesregierung die ersten Ergebnisse des NAP-Monitorings (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte) vor. Diese werden derzeit ausgewertet und die Ergebnisse voraussichtlich Anfang 2020 in einem Bericht veröffentlicht.

Vor diesem Hintergrund sind die Außenhändler und ihre Verbände dringender denn je auf Ihre Mitarbeit für eine schlagkräftige Positionierung des BGA und damit der Branche insgesamt angewiesen.

Der BGA hat daher zur Teilnahme an einer Verbands-Umfrage aufgerufen, die als Basis dafür u.a. beispielhafte Unternehmens- / Branchenpraktiken abfragt. Da das Thema der Sorgfaltspflichten in den Lieferketten im kommenden Jahr voraussichtlich an Fahrt gewinnt, möchten wir Sie auf diese Umfrage hinweisen, die Sie unter folgendem Link finden: https://forms.gle/EdpN4xxTYUTPMnSY6

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie möglichst zahlreich an der Umfrage teilnehmen, damit die statistische Relevanz nicht auf ähnlich wackligen Füßen wie das NAP-Monitoring steht.

Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie im beiliegenden Sonderrundschreiben Nr. 40/2019.

Damit Sie das komplexe Thema besser einordnen können, liegt unser AHV NRW Sonderrundschreiben (SR) Nr. 23/19 vom 08.07.19 sowie das SR 26/19 vom 20.08.19 noch einmal bei. Dort finden Sie in komprimierter Form weitere Hintergrundinformationen und Links.

 

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