Selten zuvor gab es zum Jahreswechsel so viele Neuerungen im Außenwirtschafts- und Zollrecht wie 2023/2024. Ein großer Strauß zahlreicher gesetzlicher Änderungen, die sich unmittelbar auf das Tagesgeschäft der Außenhändler auswirken, stand daher im Fokus der ersten Fit for Trade Veranstaltung des AHV NRW e. V. in diesem Jahr.

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Referent war Herr Bernhard Morawetz, MAB Morawetz Außenhandelsberatung und Akkreditierter INCOTERMS® 2020 Trainer der ICC.

Zu Beginn ging er auf den neuen Leitfaden zur Intrahandelsstatistik und den damit verbundenen Sorgfaltspflichten ein. Zur Kontrolle der Auskunftspflicht erhält das Statistische Bundesamt von den Finanzbehörden Daten aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Somit können Versäumnisse oder Verstöße erkannt und geahndet werden. Anschließend hob er die zunehmende Bedeutung der Zolltarifnummer hervor, die auf immer mehr Rechtsgebieten Einzug halten.

Im Bereich der Exportkontrolle wurde insbesondere auf die derzeitigen länderbezogenen Embargos eingegangen. Das BAFA wendet mit Wirkung zum 01.01.2024 für die Antragstellung auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung eine Gebührenordnung an. Güterlistenänderungen und die Systematik der Allgemeinen Genehmigungen, bei denen die nationalen Allgemeinen Genehmigungen zahlreiche Änderungen erfuhren, rundeten diesen Themenblock ab.

Im Präferenz- und Ursprungsrecht ging es im Wesentlichen um die Anwendung der Transitional Rules bei alternativen Präferenzregeln im Pan-Europa-Mittelmeerraum.  Die  Übersicht über die EU-Freihandelsabkommen sowie Auswirkungen der in 2023 erfolgten Umstellung auf AES 3.0 (neue verpflichtende Datenfelder in der Ausfuhranmeldung), spezielle Einfuhrthemen wie z.B. „ICS 2“ und Bestimmung des Zollwerts wurden ebenfalls angerissen.

Große Aufmerksamkeit galt der Nachhaltigkeitsregulatorik. Bei CBAM, Deforestation (Entwaldungsverordnung), Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) u.a. werden betriebsinterne Ressourcen stark in Anspruch genommen, um sich hier rechtskonform aufstellen zu können.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer war es hilfreich, Handlungsempfehlungen, unterfüttert mit Rechts- und weiteren Informationsquellen, an die Hand zu bekommen. Import und Export bleibt auch in diesem Jahr Teamsport. Daher bleibt eine innerbetriebliche Kommunikation zwischen Vertrieb und Auftragsabwicklung (Versandabteilung) essentiell, um die Compliance Anforderungen sicher erfüllen zu können. Mit dem gewonnenen Input wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer „fit for trade“ gemacht.

Der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) bietet qualifizierten Nachwuchskräften und Seiteneinsteigern in international tätigen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen ein zielgerichtetes Weiterbildungsangebot an. Dabei wird auf aktuelle Änderungen im Bereich der Exportkontrolle, Zollrecht sowie weiteren Rechtsgebieten mit Außenhandelsbezug eingegangen. Mit der sechsten Staffel von Fit for Trade wird auch in diesem Jahr wieder Grundlagenwissen im Außenhandel vermittelt. Dabei arbeitet der AHV NRW mit qualifizierten und erfahrenen Dozenten aus der Außenhandelspraxis zusammen.

Ansprechpartner:

Andreas Mühlberg – andreas.muehlberg@ahv.nrw