Die EU verstärkt den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor schädlichen Chemikalien in Abfällen:Die Verordnung (EU) 2022/2400 (Amtsblatt der Europäischen Union „L 317“ vom 09.12.2022) des EU-Parlaments und des Rates zu langlebigen organischen Schadstoffen (POP – engl. Persistent Organic Pollutants) trat am 29.12.2022 in Kraft. Sie führt zum ersten Mal Grenzwerte für einige dieser Chemikalien in Abfällen ein und verschärft für andere Schadstoffe die bereits bestehenden Grenzwerte. Obwohl langlebige organische Schadstoffe im Allgemeinen nicht mehr in neuen Produkten verwendet werden, sind sie immer noch in Abfällen zu finden, die bei der Entsorgung einiger Industrie- und Konsumgüter nach dem Ende ihres Verbrauchs anfallen.

Persistente organische Schadstoffe sind organische Chemikalien, die sich durch ihre Langlebigkeit (⁠Persistenz⁠) auszeichnen, sich in Organismen und damit der Nahrungskette anreichern und schädliche Wirkungen auf den Organismus von Mensch und Tier zeigen. Für fünf Stoffe wurden die bestehenden Grenzwerteverschärft und für vier neue Stoffe, die z. B. in wasserdichten Textilien und Feuerlöschschäumen, in behandeltem Holz und anderen Stoffen vorkommen, wurden neue Grenzwerte vereinbart. Durch die Begrenzung des Vorkommens dieser Chemikalien in Abfällen wird verhindert, dass sie wieder in die Kreislaufwirtschaft gelangen.

Die neuen Vorschriften sind ein deutliches Zeichen für die Entschlossenheit der EU, international eine Vorreiterrolle auf dem Weg zu einer giftfreien Umwelt zu übernehmen. Die meisten Bestimmungen der Verordnung werden sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten am 29.12.2022 anwendbar sein.

Quelle:
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 22.12.2022

Weitere Informationen:
Daily News vom 22. Dezember 2022
Verordnung 2022/2400 über persistente organische Schadstoffe