Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und ist seitdem auf Unternehmen in Deutschland ab 3.000 Beschäftigte anwendbar. Der BGA hat gemeinsam mit BDI, BDA, DIHK und ZDH in den vergangenen Monaten nochmal erheblichen Druck auf die Bundesregierung ausgeübt, um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu verändern bzw. auszusetzen.

Umsetzung mancher Sorgfaltspflichten verschoben
Auch wenn es nicht gelungen ist, im Deutschen Bundestag genügend Abgeordnete von einer Aussetzung zu überzeugen, hat die Bundesregierung in den vergangenen Tagen zumindest mit einer verlangsamten Anwendung des Gesetzes auf unsere Kritik reagiert.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Webseite offiziell verkündet, dass erst bis zum 01.06.2024 geprüft werden wird, ob die Berichtspflichten für das bis dahin abgelaufene Geschäftsjahr erfüllt worden sind. Es hat angekündigt, die Einhaltung des Lieferkettengesetzes bürokratiearm und mit Augenmaß zu prüfen. Dazu gehört auch, dass gerade im ersten Prüfjahr die Mehrbelastung für Unternehmen angesichts der aktuellen politischen Lage und instabiler Lieferketten im Sinne des Angemessenheitsprinzips berücksichtigt wird. Der Start des Gesetzes soll möglichst anwendungs- und vollzugsfreundlich, insbesondere in Hinblick auf die Berichtspflicht erfolgen.

Zudem wird das BAFA denjenigen Unternehmen, die vor dem 01.06.2024 berichten, bei Bedarf Hinweise geben können, wie den Anforderungen des LkSG in Folgeberichten Rechnung getragen werden sollte.

Das Amt stellt jetzt klar, dass nicht alle Sorgfaltspflichten zum Startschuss des Gesetzes umgesetzt sein müssen. Anfänglich genügt es, dass die Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements – beispielsweise durch Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten – im Unternehmen festgelegt ist und das Unternehmen über einen funktionsfähigen Beschwerdemechanismus verfügt. Mit der Umsetzung der übrigen Pflichten kann zum jetzigen Startschuss des Gesetzes begonnen werden.
Dies ist eine sichtbare Entlastung für die betroffenen Unternehmen, die derzeit mit ganz anderen Problemen zu kämpfen haben.

BGA hofft auf Überarbeitung des Fragbogens
Ein weiterer wichtiger Punkt der Verbände ist der Fragebogen, der mit seinen über 400 Antwortmöglichkeiten ein wahres Bürokratiemonster ist. Das BAFA wird in Kürze eine Pre-View seiner digitalen Eingabemaske veröffentlichen, die Grundlage für die unternehmerische Berichtspflicht ist. Die Maske wird – wie der bereits veröffentlichte Fragebogen – bei verkürzter Berichtspflicht 8 Fragen – und bei vollständiger Berichtspflicht bis zu 45 Fragen enthalten, wobei die Maske interaktiv nur die jeweils relevanten Folgefragen aufruft. Im Sinne einer weiteren anwenderfreundlichen Ausgestaltung des Berichtsfragbogens werden die Eingabemöglichkeiten zu den jeweiligen Fragen gestrafft und anwenderfreundlich dargestellt.
Sobald die elektronische Eingabemaske vorliegt, werden wir diese mit dem bisherigen Fragebogen abgleichen. Wir werden unsere inhaltliche Kritik zu diesem Regulierungsinstrument vorerst aufrechterhalten, zumal auf Europäischer Ebene durch die Due Diligence-Richtline noch eine weitere Verschärfung der Lieferkettenregulierung droht.  [Autor: Stefan Benz, BGA/BDEx]

Quelle:
Direkt aus Berlin / Ausgabe 1 / 05.01.2023

Der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) dankt in diesem Zusammenhang seinen Mitgliedsunternehmen, die mit ihrem Input und Praxisbeispielen unsere Bundesverbände gestärkt haben, Druck auf die Bundesregierung auszuüben. Der AHV NRW berichtet auch weiterhin fortlaufend über die Umsetzung des komplexen LkSG.