Aus dem Mitgliederkreis wächst der Unmut über die derzeit geltenden EU-Safeguardmaßnahmen im Stahlbereich. Die EU-Safeguardmaßnahmen haben zum Ziel, mögliche Umlenkungen von Stahllieferungen in den EU-Raum zu verhindern, die aufgrund der US-Strafzölle auf Stahl (25 %) mit Ursprung in der VR China dort nicht mehr eingeführt werden und somit drohen, den EU-Markt zu überschwemmen.  

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1029 der Kommission vom 24.06.2021 wurden die bestehenden Schutzmaßnahmen (Durchführungsverordnung (EU) 2019/159) für Stahl über den 30.06.2021 hinaus um weitere drei Jahre, d.h. bis zum 30.06.2024, verlängert.

Für die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse gelten in der EU Importquoten. Bis zum Erreichen der festgelegten Quote fallen keine Schutzzölle an. Für jede Tonne, die über die Quote hinaus in die EU importiert wird, fällt ein Schutzzoll von 25 % an.

Wie aus dem Mitgliederkreis zu erfahren ist, liegt die Nachfrage für bestimmte Nischenprodukte, die kontingentiert sind, jedoch seit Monaten über der verfügbaren Menge. Die Importquoten sind für bestimmte Warenkategorien demnach sehr schnell erschöpft. Die Verbraucher innerhalb der EU sind auf bestimmte Stahlimporte zwingend angewiesen. In Zeiten von gestörten Lieferketten und steigenden Transportkosten ist dies für die wirtschaftliche Erholung kontraproduktiv.  

Die vorgetragene Kritik an der EU-Handelspolitik hat der AHV NRW e. V. daher zum Anlass genommen, sich über seinen Bundesverband und europäischen Dachverband an die EU-Kommission zu wenden, um hier nachzusteuern.  

Interessierte Mitgliedsunternehmen können sich zwecks weiterer Entwicklung gerne an die AHV NRW Geschäftsstelle wenden. Ansprechpartner: Andreas Mühlberg, andreas.muehlberg@ahv.nrw