Die EU-Kommission hat am 24.01.2022 im EU-Amtsblatt (C 35) eine Bekanntmachung zum Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten veröffentlicht.

Demnach kann die Kumulierung zwischen der EU und anderen westafrikanischen Staaten, anderen AKP-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten der EU ab dem 01.02.2022 angewendet werden.

Details sind dem Wortlaut der Bekanntmachung zu entnehmen.