Am 14.07.2020 gaben die Bundesminister Heil und Müller anlässlich der Beendigung des NAP-Monitorings eine Pressekonferenz. In dieser nahmen sie die Ergebnisse vorweg und verkündeten, dass man als Konsequenz, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Arbeit für ein Lieferkettengesetz beginne.

Die politische Sommerpause fiel somit dieses Jahr aus, denn seither ringt man um die Eckpunkte für dieses Gesetz. Dieses Ringen spielt sich zwischen den zwei befürwortenden Ressorts, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), auf der einen Seite und der Stimme der wirtschaftlichen Vernunft, dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), ab

Auf verschiedenen Ebenen, angefangen von der Arbeitsebene über die Staatssekretäre bis hin zu den Ministern, wurden die Diskussionen ausgefochten, zuletzt sogar unter Moderation von Bundeskanzlerin Merkel. Doch all diese Gespräche haben bisher vor allem bei zwei Streitpunkten zu keiner Lösung geführt:

Soll es, wie von BMAS und BMZ beabsichtigt, eine zivilrechtliche Haftung geben?
Für welche Unternehmen soll das Gesetz gelten, ab einer Mitarbeiterzahl von 500 oder 5.000?

Neben diesen Aspekten enthalten die diskutierten Eckpunkte weitere, für Unternehmen kritische Punkte, die zu einer bürokratischen und finanziellen Mehrbelastung führen werden.
Der BGA hat daher die letzten Wochen – unter Einbeziehung seiner Mitgliedsverbände – dazu genutzt, um mit verschiedenen politischen Akteuren den Dialog zu suchen und die Positionen seiner Mitglieder zu übermitteln.

Dazu gehörten Gespräche mit dem BMWi und BMAS, aber auch mit Abgeordneten des Bundestages. Aufgrund der andauernden Diskussionen zwischen den Ressorts lässt ein Gesetzesentwurf noch auf sich warten. Sollte auch nach den jüngsten Gesprächen keine Einigung erzielt worden sein, könnte der Vorgang in den Koalitionsausschuss gehen und ein Entwurf noch länger auf sich warten lassen.

Derweil hat das Auswärtige Amt (AA), das den NAP-Monitoring-Prozess federführend begleitet hat, den Gesamtbericht über die Umfrage 2020 veröffentlicht. Die finale Abnahme des Berichts erfolgte am 11.09.2020 durch den IMA (Interministerielle Ausschuss Wirtschaft und Menschenrechte).

Darin sind Einzelheiten über das Antwortverhalten der Unternehmen, den Anforderungsrahmen der Bundesregierung und die Erfüllungszahlen zu den einzelnen Kernelementen nachzulesen. Den Bericht wird das Auswärtige Amt in den Fokus einer Dialogveranstaltung Anfang Oktober stellen. Hierüber sowie über die weiteren politischen Entwicklungen halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden.