Der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Investitionsgarantien hat aktuell über einen Antrag im Zusammenhang mit einer Investition in China entschieden und einer vollumfänglichen Deckung von Kapital und Erträgen zugestimmt.

Hierbei kam die kürzlich beschlossene Anpassung der Deckungspraxis für die Investitionsgarantien zur Anwendung, mit der deutsche Unternehmen noch wirkungsvoller bei der Diversifizierung ihrer Auslandsmärkte unterstützt werden sollen.

Teil dieses Grundsatzbeschlusses ist eine moderate, aber zielgenaue Verschärfung der Deckungskonditionen in solchen Staaten, in denen es zu einer übermäßigen Konzentration an abgesicherten Projekten gekommen ist:

In Ländern mit einem Anteil von mehr als 20 % am gesamten Deckungsvolumen der Investitionsgarantien wird das jährliche Garantieentgelt von bisher im Regelfall 0,50 % auf 0,55 % des abgesicherten Investitionsvolumens erhöht. China fällt in diese Kategorie, so dass der IMA auch für den vorliegenden Antrag eine Anhebung des Garantieentgelts auf 0,55 % p. a. beschlossen hat.

Grundlage für den Rechtsschutz ist der am 11.11.2005 in Kraft getretene deutsch-chinesische IFV.

Quelle:
DIA-Report Nr. 43 vom 15.12.2022

 

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