Der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Investitionsgarantien hat in seiner Dezember-Sitzung eine Garantie für das bei einem Projekt in Ägypten zu investierende Kapital zuzüglich der fälligen Erträge übernommen.
Angesichts der wirtschaftlichen Situation des Landes hat der IMA jedoch die Auszahlungsfrist einer Entschädigung nach Realisierung von Konvertierungs- und Transferrisiken (KT-Fall) und / oder Zahlungsverboten oder Moratorien (ZM-Fall) von 6 auf 9 Monate verlängert.
Bei Ägypten handelt es sich um ein Land der Compact with Africa (CwA)-Initiative.
Investitionen in Projekte in CwA-Ländern unterstützt der Bund auch durch Maßnahmen bei den Investitionsgarantien, im vorliegenden Fall durch eine Befreiung von der Antragsgebühr.
Grundlage für den Rechtsschutz ist der am 22.11.2009 in Kraft getretene deutsch-ägyptische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV).
Quelle:
DIA-Report Nr. 43 vom 15.12.2022
Investitionsgarantien
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