Der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Investitionsgarantien hat in seiner Dezember-Sitzung Garantien für das bei einem Projekt in Kasachstan zu investierende Kapital übernommen.

Grundlage für den Rechtsschutz bei Investitionen in Kasachstan ist der am 10.05.1995 in Kraft getretene deutsch-kasachische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV).

Erstmalig hat der Bund aufgrund der Zugehörigkeit Kasachstans zur Länderauswahl der Diversifizierungsstrategie bei den Investitionsgarantien sowie der vom IMA festgestellten besonderen klimapolitischen Förderungswürdigkeit des Projekts verbesserte Deckungskonditionen zur Anwendung kommen lassen. Im Einzelnen handelt es sich um eine Halbierung des Selbstbehalts von 5 % auf 2,5 % sowie eine Reduzierung des jährlichen Garantieentgelts auf 0,40 %.

Quelle:
DIA-Report Nr. 51 vom 18.12.2023