Die EU verlängert die Aussetzung von Strafzöllen auf USA Waren bis zum 31.03.2025.

Mitte Dezember 2023 erzielten die Europäische Union (EU) und die USA eine Einigung im seit Jahren bestehenden Streit um Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte. Die Einigung sieht eine Verlängerung der Aussetzung der bestehenden Zusatzzölle vor.

Infolgedessen setzt die EU weiterhin alle Zusatzzölle aus, die mit den folgenden Durchführungsverordnungen eingeführt wurden:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2018/886
  • Durchführungsverordnung (EU) 2020/502

Der Handelsstreit besteht seit Jahren

Die EU führte im Juni 2018 als Reaktion auf Maßnahmen der USA Zusatzzölle auf Waren mit Ursprung in den USA ein.

Die Einführung erfolgte in zwei Stufen: Zunächst wurden Zölle in Höhe von 10 % bzw. 25 % auf die Einfuhren bestimmter Waren erhoben (siehe Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886). Ab 01.06.2021 war die Einführung zusätzlicher Zölle in Höhe von 10, 25, 35 beziehungsweise 50 % auf Einfuhren bestimmter Waren (siehe Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886) vorgesehen. 

Im April 2020 führte die Europäische Kommission mit Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 weitere Zusatzzölle auf ausgewählte Waren ein. Auch hier erfolgte die Einführung in zwei Stufen.

Quellen:

GTAI-Meldung vom 28.12.2023

GTAI-Ansprechpartner: Stefanie Eich, Zollexpertin, Telefon: +49 228 24 993 344