Die Welthandelsorganisation (WTO) hat am 17.04.2023 in einem wichtigen Verfahren, in dem Indiens Zölle auf wesentliche Waren der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) angefochten wurden, zugunsten der EU entschieden. In ihrer Panelentscheidung gab die WTO der Beschwerde der EU gegen Indien in allen Punkten statt und stellte fest, dass Indiens Zölle von bis zu 20 % auf bestimmte IKT-Produkte wie Mobiltelefone nicht im Einklang mit den WTO-Verpflichtungen stehen und daher rechtswidrig sind. Der Wert der EU-Ausfuhren solcher Technologien, die von den Verstößen Indiens betroffen sind, beläuft sich auf bis zu 600 Mio. EUR jährlich. Obwohl dies bereits erheblich ist, sind die tatsächlichen Auswirkungen auf europäische Unternehmen, die auch aus anderen Ländern nach Indien exportieren, noch wesentlich größer.

Das Panel bestätigte, dass Indiens Zölle aus keinem der von Indien in diesem Fall angeführten Gründe gerechtfertigt werden konnten. Indien konnte sich weder auf das Übereinkommen über den Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA) berufen, um den in seiner WTO-Liste eingegangenen Verpflichtungen zu entgehen, noch seine Verpflichtung zum Null-Zollsatz auf Waren beschränken, die zum Zeitpunkt dieser Verpflichtung bestanden, und neuere technologische Waren, die unter dieselbe Zolltarifposition fallen, ausschließen. Das Panel bestätigte ferner, dass bei der Festlegung der Zollverpflichtungen Indiens – auch bei der Aktualisierung der Nomenklaturen der Zolltarifpositionen – keine Fehler gemacht wurden, und lehnte es ab, den Antrag Indiens auf Berichtigung seiner Zollverpflichtungen zu prüfen. Solche Änderungen seien zwischen den WTO-Mitgliedern auszuhandeln.

Hintergrund:

Indien hat seit 2014 schrittweise Zölle von bis zu 20 % auf Waren wie Mobiltelefone, Mobiltelefonkomponenten und -zubehör, Fernsprechgeräte, Basisstationen, Stromrichter oder Elektrodrähte und -kabel eingeführt. Die EU war der Auffassung, dass diese Zölle einen unmittelbaren Verstoß gegen die WTO-Regeln darstellen, da Indien aufgrund seiner WTO-Verpflichtungen auf solche Waren einen Null-Zollsatz anwenden muss.

Die EU leitete dieses WTO-Streitbeilegungsverfahren 2019 ein. Am 17.04.2023 übermittelte das Panel seinen Abschlussbericht an alle WTO-Mitglieder.

Japan und Taiwan reichten 2019 parallele Verfahren ein (DS584/DS588) und folgten damit der Initiative der EU. Diese beiden parallelen Verfahren betreffen dasselbe Thema (Tarife für IKT-Waren) und fast dieselben Waren. Es wird erwartet, dass die WTO heute auch über diese Fälle entscheiden wird.

Weitere Informationen

WTO-Panelbericht

Vollständige Angaben zum Streitfall und WTO-Dokumente

https://www.wto.org/english/tratop_e/dispu_e/cases_e/ds582_e.htm

Streitbeilegung im Überblick

Handelsbeziehungen EU-Indien

Quelle:

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 17.04.2023