Der am 17.11.2022 vorgestellte Entwurf der Berichterstatterin Lara Woltes (S&D, Niederlande) im Rechtsausschuss des EU-Parlamentes zur europäischen Due Diligence-Richtlinie enthält zahlreiche neue Vorgaben und weist damit in die völlig falsche Richtung. Die Änderungen von Wolters beinhalten umfassende Erweiterungen im Anwendungsbereich als auch im Pflichtenkatalog und stellen eine massive Verschärfung zum Kommissionsvorschlag dar. Der Vorschlag ist für viele Unternehmen eine unzumutbare und nicht durchführbare Bürokratiehürde.

Die Europäische Kommission hat am 23.22.2022 einen Richtlinienvorschlag über Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit veröffentlicht (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)). Mit dieser Richtlinie soll ein nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt in allen Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb der EU gefördert werden.

Für den BGA und auch für den AHV NRW ist klar, dass Menschenrechte ein unverhandelbares Gut sind und überall und jederzeit eingehalten werden müssen. Auch der Schutz unserer Umwelt und des Klimas hat höchste Priorität für uns. Dennoch sind wir der Ansicht, dass der Vorschlag zur europäischen Regulierung von Lieferketten in mehrfacher Hinsicht zu weitgehend ist und europäische Unternehmen massiv zu überfordern droht.

Die Schattenberichterstatter der übrigen Fraktionen haben noch bis zum 30.11.2022 Zeit gehabt, eigene Änderungsanträge einzubringen. Diese Änderungsanträge der Fraktionen unter Federführung der Abgeordneten Wolters werden voraussichtlich im ersten Quartal des kommenden Jahres zu Kompromissen zusammengeführt. Im zweiten Quartal 2023 könnte dann die Abstimmung zu diesen Kompromiss-Änderungsanträgen stattfinden. Der Bericht wird als Grundlage für Trilogverhandlungen dienen.

Der BGA hält alle Mitglieder des Außenwirtschafts-, Europa und Sorgfaltsverteilers zu den detaillierten Entwicklungen der europäischen Lieferkettenrichtlinie auf dem neusten Stand. Wir beteiligen uns aktiv an der aktuellen Konsultationsphase mit unserem europäischen Dachverband EuroCommerce durch eigene Änderungsvorschläge.

Am 13.12.2022 wird es in der sogenannten „Wholesale Interest Group“ bei EuroCommerce zudem einen direkten Austausch mit der Kommission zu dem Thema geben. Am 17.01.2023 findet der BGA-Europaausschuss statt, zu dem wir unter anderem die Due Diligence-Berichterstatterin Lara Wolters und den schwedischen Botschafter, im Zuge der neuen Ratspräsidentschaft ab 01.01.2023, angefragt haben. 

Das komplexe Thema bleibt auch weiterhin auf der Agenda der politischen Verbandsarbeit vom Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.).

Quelle:
BGA Direkt aus Berlin Nr. 24/2022 vom 01.12.2022  
https://bga.de/index.php?id=1398