Die Produkthaftung ist für jeden Hersteller, Importeur und Händler von essenzieller Bedeutung. In den EU-Mitgliedstaaten ist durch die Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie sowie die Rom I – und II – Verordnung eine weitestgehende Harmonisierung der Haftung für fehlerhafte Produkte geschaffen worden. Außerhalb von Europa hat eine entsprechende Vereinheitlichung nicht stattgefunden. Hier richtet sich die Produkthaftung nach wie vor nach den jeweiligen nationalen Regelungen.

Die USA gehören zu den wichtigsten Handelspartnern Deutschlands und das Thema Produkthaftung (product liability) ist ständig präsent. In den deutschen Medien ist in der jüngeren Vergangenheit immer wieder über die überzogenen Schadensersatzsummen aus geringem Anlass im Rahmen von US-Produkthaftungsprozessen berichtet worden. Der vorliegende Bericht soll einen ersten Überblick über die Produkthaftung in den USA gewähren und das Thema einfach und verständlich näherbringen.

Produkthaftungsgesetz
In den USA existiert kein einheitliches Produkthaftungsgesetz. Das amerikanische Produkthaftungsrecht ist überwiegend einzelstaatliches Recht und entwickelt sich aus dem Fallrecht (case law) heraus. Ein elementarer Grundsatz des fallrechtlichen Systems ist, dass die Untergerichte an die Rechtsgrundsätze früherer Entscheidungen der Obergerichte gebunden sind. In Bezug auf das einzelstaatliche Recht sind danach die unteren einzelstaatlichen Gerichte an die Entscheidungen der Berufungsgerichte und schließlich des einzelstaatlichen Supreme Court und in bundesrechtlichen Fragen an die Entscheidungen der zuständigen Bundesgerichte gebunden. Das jeweils höchste Gericht (einzelstaatliches oder Bundesgericht) kann von früheren aufgestellten Entscheidungen abweichen und dadurch neues Recht schöpfen.

Den Wortlaut der GTAI-Meldung mit weiteren Ausführungen finden Sie hier.

Quelle:
GTAI Newsletter Recht Spezial: USA – Polen
vom 30.11.2022 / Germany Trade & Invest (GTAI)
Autor: Jan Sebisch
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