Am 25.04.2023 hat der federführende Rechtsausschuss über die Europäische Lieferkettenrichtlinie abgestimmt und sich auf neue Regeln geeinigt, um Menschenrechte und Umweltauswirkungen in die Unternehmensführung zu integrieren. Die dazugehörige Pressemitteilung finden Sie hier. Mit 19 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen nahmen die Abgeordneten des Rechtsausschusses ihre Position zur sogenannten unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit an. Die Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments soll am 01.06.2023 stattfinden. Über die verabschiedeten Inhalte werden die Mitgliedsunternehmen gesondert informiert.

Der BGA hat sich im Vorfeld erneut an einer Briefaktion beteiligt. Kritisiert wird der enorm hohe bürokratische Aufwand, der gerade für kleinere Unternehmen, die mindestens mittelbar von der Richtlinie betroffen sein werden, schlichtweg nicht zu schultern ist. Auch unser Dachverband, EuroCommerce hat seine Bedenken in einer gemeinsamen Positionierung mit weiteren Verbänden erneut geäußert.

Der BGA hat ein Positionspapier zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie unter Einbeziehung seiner Mitgliedsverbände ausgearbeitet. In diesem Zusammenhang vielen herzlichen Dank für das Feedback aus dem AHV NRW Mitgliederkreis, die bei der Ausformulierung des Positionspapiers mit berücksichtigt werden konnten.