Zum 01.10.2022 war die Ukraine dem „Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren“ und dem „Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr“ beigetreten. Hierüber hat die deutsche Zollverwaltung berichtet.

Vom staatlichen Zolldienst der Ukraine wurde eine Übersicht (in englischer Sprache) erstellt, die sich an Wirtschaftsbeteiligte und Bürgen richtet, die das „Gemeinsame Versandverfahren“ nutzen. Es werden darin die Verpflichtungen für den Transport von Waren in oder durch das Gebiet der Ukraine dargestellt. Die deutsche Zollverwaltung hat die Übersicht des staatlichen Zolldienstes der Ukraine auf ihrer Internetseite bereitgestellt: „Ukraine Note NCTS