Anfang Dezember verabschiedete der Europäische Rat Schlussfolgerungen zum Thema „Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Lieferketten“, die das Bundesarbeitsministerium im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft eingebracht hatte. Demnach rufen die Mitgliedsstaaten die Kommission dazu auf, einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen für unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten vorzulegen.

Noch ist unklar, ob der Rechtsrahmen in eine EU-Verordnung oder in eine EU-Richtlinie gegossen wird. Der AHV NRW zieht eine EU-Verordnung vor, um auf EU-Ebene ein Level-Playing-Field zu gewährleisten. Die nationalstaatliche Umsetzung einer EU-Richtlinie könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Darüber hinaus soll auch ein EU-Aktionsplan vorgelegt werden, der einen verbindlichen Sorgfaltsstandard mit einer Unterstützung für europäische Unternehmen kombiniert.

Unterdessen gibt es noch keine Einigung im Streit um die Eckpunkte eines deutschen Lieferkettengesetzes. Zentraler Streitpunkt ist nach wie vor, inwieweit Unternehmen haften müssen. Sollte vor Weihnachten keine Einigung erreicht werden, könnte auch das Szenario eintreten, dass man stattdessen auf eine europäische Einigung setzt, für die ein erster Vorschlag für das 1. Quartal 2021 erwartet wird.

Nichtsdestotrotz wird der AHV NRW im Einklang mit seinen Bundesverbänden (BGA /BDEx) die politischen Gespräche mit den Ministerien und Abgeordneten fortführen, um ein Verständnis für die unternehmerischen Herausforderungen und Belastungen eines Lieferkettengesetzes weiter zu schärfen.

AHV NRW Mitgliedsunternehmen sind über den aktuellen Stand zum Gesetzgebungsverfahrens informiert und leisten weiterhin wertvollen Input.