Im grenzüberschreitenden Warenverkehr spielen nicht nur Produkteigenschaften, Preis und Lieferzeiten eine Rolle, sondern auch die Frage nach der finanztechnischen Abwicklung sowie der Risikominimierung. Den ausgehandelten Zahlungsbedingungen kommt dabei eine besondere Rolle zu. In einem Kompakt-Webinar im Rahmen der Veranstaltungsreihe AHV Fit for Trade wurden Nachwuchskräften und Seiteneinsteigern Grundkenntnisse im dokumentären Außenhandelsgeschäft vermittelt.

Referenten waren Herr Matthias Walter, Head of Trade Finance Region West, Commerzbank AG und Frau Helga Buchholz, Spezialistin dokumentäres Auslandsgeschäft, Stadtsparkasse Düsseldorf.

Zu Beginn ging Herr Walter auf die vielschichtigen Risiken des Außenhandelsgeschäfts ein. Neben allgemeinen Risiken sind wirtschaftliche, politische und Währungsrisiken im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu identifizieren und zu bewerten. Jede Transaktion ist im Kontext des regulatorischen Umfeldes kritisch zu hinterfragen. Darauf aufbauend sind die verschiedenen Interessenlagen der Vertragsparteien (Importeur und Exporteur) zu beachten. Hier kommt es auf das Verhandlungsgeschick und auf die Marktstellung an. Die Herausforderung liegt im  Austarieren der jeweiligen Interessen.

Bei der Ausgestaltung der Vertragsbedingungen helfen Regelwerke wie z.B. die INCOTERMS®, herausgegeben von der ICC mit Sitz in Paris. Die hier niedergelegten Vertragsklauseln zu unterschiedlichen INCOTERM® – Klauseln legen in Handelsverträgen verbindlich fest, welche Rechte und Pflichten die Vertragspartner im Hinblick auf die Kosten, Transportweg, Gefahrenübergang u.a. haben.

Bei der Ausgestaltung der jeweiligen Zahlungsbedingung helfen die ebenfalls von der ICC publizierten einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA / Publikation 600, Uniform Rules and Customs for Documentary Credits (UCP 600)) sowie International Standard Banking Practice for the Examination of Documents under UCP 600 (ISBP). Die hier genannten Standardwerke bauen aufeinander auf.

In der Praxis wird oftmals die Zahlungsbedingung Dokumenteninkasso verwendet. Hier wird die Forderung durch Vorlage von Dokumenten im Rahmen eines Dienstvertrags, d.h. ohne ein bankseitiges Erfüllung-Versprechens aus dieser Abwicklung, beim Kunden eingezogen. Dabei unterscheidet man zwischen D/P Documents against Payment(Aushändigung der Dokumente gegen sofortige Zahlung) und D/A Documents against Acceptance (Aushändigung der Dokumente gegen Akzeptleistung und Zahlung bei Fälligkeit). Nachdem beide Formen im Detail vorgestellt wurden, hat Frau Buchholz das Dokumenten-Akkreditiv in seinen unterschiedlichen Ausprägungsformen als mögliche alternative Zahlungsbedingung im Detail vorgestellt. Dabei ging sie besonders auf die Standard-Dokumente im Auslandsgeschäft ein. Besonders zu beachten ist hier, dass eine Leistungspflicht nur dann entsteht, wenn die vorgelegten Dokumente den Akkreditivbedingungen und den ERA entsprechen. Daher sind die o.g. Regelwerke bei der praktischen Umsetzung unerlässlich.

Anschließend wurde das Instrument der Garantie in der praktischen Anwendung vorgestellt. Die Garantie ist ein Zahlungsversprechen einer Bank gegenüber dem Begünstigten der Garantie. Sie wird bei Eintreten der in der Garantie genannten Voraussetzungen an den Begünstigten ausgezahlt. Unterschiede zwischen einer direkten und indirekten Garantie sowie deren Ablauf und Beteiligtenkonstellation wurden ebenso dargestellt wie unterschiedliche Garantieformen im Zeitablauf der gesamten Handels- und Wertschöpfungskette eines Exporteurs. Sonderformen wie z.B. Stand by L/C rundeten diesen Themenblock ab.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer war es hilfreich, Handlungsempfehlungen an die Hand zu bekommen. Auch hier zeigt sich, dass eine innerbetriebliche Kommunikation zwischen Vertrieb und Finanzbuchhaltung essentiell ist, um möglichst bereits in der Angebotsphase Einfluss auf die Vertragsgestaltung nehmen zu können. Denn jede vereinbarte Zahlungsbedingung und eine damit einhergehende Zahlungsabsicherung hat direkten Einfluss auf die Kalkulation des jeweiligen Auftragswertes.

Mit dem gewonnenen Input wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bereich der Grundlagen des dokumentären Außenhandelsgeschäftes „fit for trade“ gemacht.

Der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) bietet qualifizierten Nachwuchskräften und Seiteneinsteigern in international tätigen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen ein zielgerichtetes Weiterbildungsangebot an. Dabei wird auf aktuelle Änderungen im Bereich der Exportkontrolle, Zollrecht sowie weiteren Rechtsgebieten mit Außenhandelsbezug eingegangen. Mit der sechsten Staffel von Fit for Trade wird auch in diesem Jahr wieder Grundlagenwissen im Außenhandel vermittelt. Dabei arbeitet der AHV NRW mit qualifizierten und erfahrenen Dozenten aus der Außenhandelspraxis zusammen.

Ansprechpartner:

Andreas Mühlberg – andreas.muehlberg@ahv.nrw