Zum Jahreswechsel 2022/2023 gab es im Außenwirtschafts- und Zollrecht zahlreiche Änderungen, die sich unmittelbar auf das Tagesgeschäft der Außenhändler auswirken. Aufgrund des gestiegenen Informationsbedarfs hat der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) am 26.01.2023 hierzu exklusiv für seine Mitgliedsunternehmen ein kostenfreies Webinar angeboten. Bei den teilnehmenden Personen wurden Grundkenntnisse vorausgesetzt.

Referent war Herr Bernhard Morawetz, MAB Morawetz Außenhandelsberatung und Akkreditierter INCOTERMS® 2020 Trainer der ICC.

Zu Beginn erläuterte Herr Morawetz die wesentlichen Änderungen bei den Zolltarifnummern. Anschließend wurden Fragestellungen und Anforderungen für EU-Lieferungen sowie für Ausfuhr- und Einfuhranmeldung unter Berücksichtigung damit verbundener Änderungen zum Jahreswechsel einschließlich Lieferantenerklärungen und ICS 2 dargestellt. Im Leitfaden zur Intrahandelsstatistik wurde insbesondere auf das Synchronlaufen der Datenströme zwischen dem Statistischen Bundesamt (DESTATIS) und den Finanzbehörden eingegangen.

In einem separaten Themenblock wurde auf die wesentlichen Änderungen in der Exportkontrolle hingewiesen. Dabei wurde vor allem auf erfolgte Listenänderungen in der EU-Dual-Use-Güterliste eingegangen. In diesem Zusammenhang wurde auf allgemeine Anforderungen für eine innerbetriebliche Compliance-Struktur eingegangen. Hierbei fließt auch das zum Jahresanfang in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit ein.

Änderungen im Außenwirtschaftsverkehr mit der Türkei und Ägypten rundeten das Webinar ab. Aus dem Teilnehmerkreis konnten viele Fragen beantwortet werden. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmen war es besonders hilfreich, entsprechende Informationsquellen an die Hand zu bekommen. Letztendlich hat sich erneut gezeigt, das Import und Export Teamsport ist. Daher bleibt eine innerbetriebliche Kommunikation zwischen Vertrieb und Auftragsabwicklung (Versandabteilung) essentiell, um die Compliance Anforderungen sicher zu erfüllen.