Präsident Joe Biden hat am 23.12.2021 ein Gesetz verabschiedet, dass die Einfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten aus der chinesischen Region Xinjiang verbietet.

Die US-Zollbehörde verweigert die Freigabe von Sendungen aus Xinjiang. U.S.-Importeure müssen Ursprung der Ware nachweisen. Die Zwangsarbeit ist gemäß der US-Gesetzgebung verboten.

Das Gesetz Nr. 117/78 verbietet Einfuhren von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten aus China, insbesondere aus der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang. Auch deutsche Unternehmen, die Produkte in China herstellen lassen und in die USA einführen, können von dem Verbot betroffen sein.

Das Gesetz richtet sich gegen jegliche Praktiken von Zwangsarbeit. Es stärkt auch die Zusammenarbeit mit den Bündnispartnern Kanada und Mexiko für ein Einfuhrverbot jeglicher in Zwangsarbeit hergestellter Produkte auf der Grundlage von Art. 23.6 des United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA).

Einzelheiten der GTAI-Meldung vom 30.12.2021:
https://www.gtai.de/gtai-de/trade/usa/zoll1/usa-verbieten-einfuhr-von-produkten-aus-xinjiang-per-gesetz–775728