Das Auswärtige Amt (AA) hat den ersten Zwischenbericht zum sog. Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) veröffent-licht, in dessen Rahmen die Umsetzung der Kernelemente unternehmerischer Sorgfalt im Bereich der Menschenrechte evaluiert werden.

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