Der EU-Ministerrat hat Verhandlungsrichtlinien (Verhandlungsmandat) verabschiedet, die die EU-Kommission ermächtigen, Gespräche über ein begrenztes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten aufzunehmen.

Die Richtlinien enthalten den Auftrag, Verhandlungen über die Beseitigung der Zölle auf Industriegüter zu führen sowie über die Konformität bei der Prüfung, Inspektion und Zertifizierung neuer Produkte. Die Fischerei wird ebenfalls in die Verhandlungen einbezogen, die Landwirtschaft ist allerdings ausgeschlossen.

Zu Ihrer Information finden Sie im Folgenden einen Entwurf einer Position von EuroCommerce zu den o.g. Themenbereichen, die unser europäischer Dachverbands der Kommission in Kürze übermitteln möchte. Ich habe für die den Text der Stellungnahme aus dem Englischen übersetzt:

  1. Zölle:

EuroCommerce würde die Abschaffung der Zölle auch auf Gebrauchsgegenstände, die aus Rohstoffen hergestellt wurden, begrüßen. Einzel- und Großhändler handeln mit einer breiten Palette dieser Produkte, einschließlich verschiedener Haushaltswaren, z.B. Geschirr/Geschirr (Keramik/Kunststoff und Glas), Textilien, Besteck, Spiegel, Glasartikel und verschiedene Dekorationsartikel aus Holz, Kunststoff/Harz, Glas und Metall.

  1. Allgemeiner Inhalt der Verhandlungen:

EuroCommerce wünscht sich Fortschritte bei den Verhandlungen in den folgenden Bereichen:

  • Ausrichtung auf Trusted-Trader Plattformen: (AEO-C und AEO-F), um eine gegenseitige Anerkennung im Bereich der Zoll-Compliance zu gewährleisten.
  • Fortschritte bei der Initiative der WCO (Weltzollorganisation) für ein Single Window
  • Angleichung und Vereinfachung der Ursprungsregeln: Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Importeure/Exporteure in beiden Ländern haben und die Kosten innerhalb der Lieferkette erheblich senken, indem ein Herkunftsland (COO) auf der Grundlage einer gemeinsamen COO-Definition/Regeln festgelegt wird.  Insbesondere für Textilien wäre eine Angleichung der Ursprungsregeln von Vorteil. Alternativ wäre es möglich, beide Systeme von Ursprungsregeln zuzulassen, so dass die Unternehmen die Wahl haben, welche Normen sie bevorzugen (wie es in CETA gemacht wird).
  • Abstimmung der Kumulationsregeln. Ein Großteil des Nutzens des potenziellen Abkommens besteht darin, Rohstoffe in oder aus der EU, bzw. in/aus den USA zu befördern, wobei die Endproduktion in den USA bzw. der EU durchgeführt wird, wo der größte Teil der Wertschöpfung erzielt werden soll. Eine Vereinbarung, die die gesamte Lieferkette von der Beschaffung der Rohstoffe bis zum Versand der Fertigprodukte widerspiegelt, wäre für Unternehmen von großem Nutzen. Die Möglichkeit, Rohstoffe aus Drittländern zu verwenden, die möglicherweise bereits ein Freihandelsabkommen mit den USA oder der EU haben, und dann das Endprodukt zollfrei in die EU bzw. in die USA zu versenden, würde die Kosten für Unternehmen und Verbraucher weiter senken; vorausgesetzt, dass die Zertifizierungs-, Nachweis- und Zulassungsanforderungen/Kosten die Vorteile der Zollsenkung nicht überschreiten.
  • Angleichung des Zertifizierungs- oder Zertifikatsprozesses, der erforderlich ist, um FTA-Vorteile zu erhalten, z.B. die Verwendung eines „Multiple Ship Certificate“ für einen bestimmten Zeitraum (wie kürzlich im Abkommen EU-Japan verwendet). Dies ist auch eine bewährte Vorgehensweise der USA und wird immer häufiger in Freihandelsabkommen verwendet.  Es minimiert die Notwendigkeit der transaktionalen Abwicklung von Sendungen pro Sendung und verlagert die Arbeit auf stärker annualisierte Prozesse und stichprobenartige Überprüfungen.
  • Angleichung in der Frage, wann Handelsmittel und Handelsschutzinstrumente eingesetzt werden können. Die EU und die USA sollten sich um ein Abkommen bemühen, das Bedingungen für restriktive/quantitative Handelsmaßnahmen (z.B. Schutzmaßnahmen – safeguard measures ) festlegt, und sich darüber verständigen, wann diese angewendet werden können. Die Parteien sollen Bestimmungen aushandeln, die erst Verhandlungen erfordern, bevor Regierungen solche restriktiven und kostspieligen Maßnahmen gegen die jeweils andere Partei einsetzen können. Das Abkommen sollte auch die Anwendung der Section 301, 232 („Nationale Sicherheit“) und 201- Maßnahmen regeln.
  • Anpassung der Zollprozesse, um den freien Warenfluss zu erleichtern.Der Prozess der Einfuhrerklärung in einem Land könnte der Exportstatistik des anderen Landes dienen. Dies würde eine Kommunikation zwischen den Regierungen erfordern, damit das exportierende Land seine Statistiken vom importierenden Land zurückerhält.  Derzeit besteht dieses System zwischen den USA und Kanada (im Rahmen der NAFTA), und die Notwendigkeit einer „Ausfuhranmeldung“ entfällt. Dies reduziert die Verwaltungskosten und den Aufwand für die Einreichung und Pflege einer Ausfuhranmeldung.  Die USA akzeptieren die kanadische Einfuhrdeklaration als ihre Exportstatistik.

Ansprechpartner: Marcus Schwenke, Telefon 030/59 00 99 594, E-Mail: marcus.schwenke@bga.deund Andreas Mühlberg, Telefon: 0211/66908-28, E-Mail: andreas.muehlberg@ahv.nrw