Der Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) hat seine Mitgliedsunternehmen im Mai 2022 über die Pläne der EU-Kommission zur Einführung eines neuen Datenelements Legal Manufacturer in H1-Einfuhranmeldungen allumfassend informiert. Im Nachgang zu einer Diskussion zu dem Thema in der letzten Gremiensitzung des europäischen Spitzenverbandes, EuroCommerce, wurden unsere Bedenken hinsichtlich des neuen Datenelements an die EU-Kommission weitergetragen.

Der AHV NRW freut sich, diesbezüglich gute Nachrichten übermitteilen zu können.

Die EU-Kommission hat uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie dieses Thema zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgen wird. Die EU-Beamten verweisen dabei auf die zusätzliche Belastung der Wirtschaftsbeteiligten und räumten ein, dass der Vorschlag erhebliche Auswirkungen auf die Initiative zur Zentralen Zollabwicklung und die nationalen Einfuhrsysteme haben könnte. Die Umsetzung der noch ausstehenden elektronischen Elemente des Zollkodex der Union könnte durch eine Änderung der Struktur der Zollanmeldung mit einem solchen Zusatz gefährdet sein.

Die Kommission will sich nun auf die Suche machen nach anderen Lösungen für eine verbesserte Risikoanalyse im Zusammenhang mit der Produktsicherheit, die die Zollanmeldung nicht beeinträchtigen, wie z. B. die Verwendung des EU Customs Single Window: Certificates exchange (CSW-CERTEX).

Der AHV NRW e. V. wird im Einklang mit seinen Bundesverbänden BGA & BDEx sowie den Brüsseler Kollegen die Entwicklung weiter aufmerksam beobachten,