Die EU und Thailand haben am 15.03.2023 die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein ehrgeiziges, modernes und ausgewogenes Freihandelsabkommen angekündigt. Diese Ankündigung ebnet den Weg für eine Vertiefung der Handelsbeziehungen mit der zweitgrößten Volkswirtschaft Südostasiens und könnte das strategische Engagement der EU in dieser florierenden Region festigen. Sollte der Abschluss des Abkommens gelingen, wäre das ein wichtiger Beitrag für die Bemühungen deutscher Unternehmen, Lieferketten zu diversifizieren.
Die EU und Thailand hatten 2013 erstmals Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen aufgenommen. Diese waren jedoch 2014 nach der Machtübernahme durch das Militär im Land ausgesetzt worden. In den Jahren 2017 und 2019 nahm der Rat der Europäischen Union angesichts der Fortschritte Thailands beim Demokratisierungsprozess Schlussfolgerungen an, in denen ein Konzept für eine schrittweise Wiederaufnahme vorgeschlagen wurde.

Ziel des anvisierten Freihandelsabkommens ist es, Handel und Investitionen zu fördern, indem ein breites Spektrum von Themen abgedeckt wird, insbesondere:

  • Marktzugang für Waren,
  • Dienstleistungen,
  • Investitionen,
  • öffentliches Beschaffungswesen,
  • zügige und wirksame gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Verfahren,
  • Schutz der Rechte des geistigen Eigentums (einschließlich geografischer Angaben) sowie
  • Beseitigung von Hindernissen für den digitalen Handel und den Handel mit Energie und Rohstoffen.

In Einklang mit der handelspolitischen Strategie dieser EU-Kommission soll auch in diesem Abkommen das Thema Nachhaltigkeit im Mittelpunkt stehen, und zwar mit „durchsetzbaren Regelungen“ für Handel und nachhaltige Entwicklung. Ziel ist, mit dem Abkommen ein hohes Schutzniveau für Arbeitnehmerrechte und die Umwelt sowie die Verwirklichung ehrgeiziger Klimaziele zu erreichen.

Beide Seiten sind entschlossen, bei den Verhandlungen rasch voranzukommen und streben an, in den kommenden Monaten eine erste substanzielle Verhandlungsrunde abzuhalten. Die EU hat ferner vor, eine Folgenabschätzung in Auftrag zu geben, um mögliche wirtschaftliche, ökologische, menschenrechtliche und sozialen Auswirkungen des Abkommens zu analysieren.
 
Die EU und Thailand unterhalten bereits gut etablierte Handelsbeziehungen mit eindeutigem Potenzial für eine noch engere Beziehung:

  • Der Warenhandel belief sich 2022 auf einen Wert über 42 Mrd. EUR und der Handel mit Dienstleistungen 2020 auf über 8 Mrd. EUR.
  • Die EU ist der viertgrößte Handelspartner Thailands.
  • Thailand ist die zweitgrößte Volkswirtschaft der ASEAN-Region und der viertwichtigste EU-Handelspartner in der Region, Platz 25 unter den Handelspartnern weltweit.
  • Die EU ist der drittgrößte Investor in Thailand. Auf sie entfallen rund 10 % der gesamten ausländischen Direktinvestitionen im Land, und sie ist ihrerseits die zweitwichtigste Zielregion für thailändische Direktinvestitionen.

Trotz ihrer insgesamt wichtigen Stellung für den thailändischen Handel und bei den ausländischen Direktinvestitionen ist die EU in Bezug auf wichtige Investoren in innovativen Sektoren – darunter saubere und erneuerbare Energien, Elektrofahrzeuge und kritische Güter wie Mikrochips – unterrepräsentiert. Schlüsselprioritäten der thailändischen Strategie für die wirtschaftliche Entwicklung sind die Infrastruktur und der Übergang zu einer technologie- und innovationsorientierten Wirtschaft. Dies bietet weiteres Potenzial für Investoren und Unternehmen aus der EU.

Quelle:
Pressemitteilung der EU-Kommission vom 15.03.2023