Der zunehmende Beratungsbedarf und der damit einhergehende Erfahrungsaustausch zu einer Vielzahl von außenwirtschaftlichen Themen nehmen weiter zu. Neben Einzelgesprächen bietet der After Trade Club (ATC) sowohl in Präsenzform als auch im digitalen Format eine optimale Plattform an. Mit einem ATC Digital / Bericht aus Berlin gab am 10.05.2022 Gregor Wolf, Geschäftsführer des BDEx und Stellv. Hauptgeschäftsführer des BGA, einen exklusiven Einblick in laufende Gesetzgebungsverfahren und berichtete von mehreren Gesprächen, die er mit Bundesministerien zu unterschiedlichen Herausforderungen im Außenhandel führen konnte.

Eines von vielen Themenfeldern, die uns Außenhändler derzeit bewegen, ist „Sustainable Finance, EU-Taxonomie und CSR-Berichterstattung“. Im Windschatten des European Green Deal und des EU-Aktionsplans „Sustainable Finance“ werden die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen durch eine Vielzahl an Rechtsakten unterfüttert. Auf den ersten Blick scheinen nur große Unternehmen vom Rechtsrahmen betroffen sein, jedoch werden die Unternehmen die neuen gesetzlichen Anforderungen innerhalb der Wertschöpfungskette weiterreichen, so dass alle Wirtschaftsbeteiligte mittelbar oder unmittelbar betroffen sein werden. In dem Webinar am 11.05.2022 haben wir die Rechtsgrundlagen vorgestellt und die Auswirkungen auf die Außenhändler skizziert. Sowohl das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) als auch das geplante europäische Lieferkettengesetz in Form einer Richtlinie sowie die EU-Taxonomie Verordnung (EU) 2020/852 greifen hierbei alle ineinander über. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 wurden technische Bewertungskriterien zu den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassungen an den Klimawandel“ festgelegt. Die weitere Entwicklung, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, wird der AHV NRW weiter kritisch verfolgen.

Im Bereich der Exportkontrolle erreichten uns u.a. Anfragen hinsichtlich der Höhe von Wertfreigrenzen bei der Ausfuhr bestimmter Dual-Use Güter sowie Auslegungsfragen zu einzelnen Russland-Sanktionen. Der Warenkreis, der Beschränkungen bzw. Verboten unterliegt, bleibt weit gefasst. Beispielsweise fallen auch Sicherheitsschuhe unter den Begriff „Luxusgut“ (Anhang XVIII, Artikel 3h, der konsolidierten Fassung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).

Im BGA-Arbeitskreis Zoll am 12.05.2022 wurden wir durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) über den Status Quo des Zollaktionsplans der EU-Kommission informiert. Zwar gibt es noch keinen Gesetzesvorschlag, jedoch bekamen die Teilnehmer Einblick in aktuelle Überlegungen, wie eine Zollunion 2030 neu ausgerichtet sein könnte. Die Vorstellung der taXchain, eine von Siemens und Henkel entwickelte B2B-Plattform, auf der Steuer- und Zollverfahren durchgeführt werden können, stieß bei den Teilnehmern auf großes Interesse. Der gezeigte Praxisfall „Langzeitlieferantenerklärungen“ im Sinne von Art. 62 UZK-IA im Bereich des Zolls unterstrich das Zukunftspotential der Blockchain-Technologie.

Bleiben wir zuversichtlich und wachsam. Freuen Sie sich mit uns auf den zweiten ATC FOKUS Digital, diesmal zum Thema Unternehmensnachfolge und Nachwuchsförderung am 23.06.2022 und auf weitere vor uns liegenden Veranstaltungen.

Andreas Mühlberg, Geschäftsführer

Redaktionsschluss, 31.05.2022