Der Unternehmenskauf, auch als Mergers and Acquisitions-Projekt (M&A) bezeichnet, ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und rechtliche Expertise erfordert. Insbesondere in Frankreich gibt es einige spezifische Aspekte zu beachten. In diesem Artikel werden die wichtigsten Tipps und Informationen zum Unternehmenskauf in Frankreich vorgestellt.

  1. Wie findet man Zielunternehmen in Frankreich?

Bei der Suche nach potenziellen Zielunternehmen in Frankreich können bestehende Geschäftspartner oder Wettbewerber eine gute Ausgangsbasis bieten. Es ist auch ratsam, sich an M&A-Berater zu wenden oder einschlägige Internetplattformen zu nutzen, um passende Unternehmen zu identifizieren.

  1. Form eines Unternehmenskaufs in Frankreich

Anders als in einigen anderen Ländern, ist es in Frankreich in der Regel nicht erforderlich, den Unternehmenskauf notariell zu beurkunden. Der Großteil der Transaktionen erfolgt privatschriftlich, mit Ausnahme einiger spezieller Fälle. Dies ermöglicht eine flexiblere Abwicklung des Kaufprozesses.

  1. Besteuerung des Unternehmenskaufs in Frankreich

Beim Unternehmenskauf in Frankreich fällt die Registrierungssteuer an, die beim Finanzamt angemeldet werden muss. Die Höhe der Steuer variiert je nach Art des Unternehmens und liegt zwischen 0,1 % und 3 % des Kaufpreises. Bei Unternehmen mit einem hohen Immobilienanteil im Vermögen können zusätzliche steuerliche Besonderheiten zu beachten sein.

  1. Wie läuft der Unternehmenskauf in Frankreich ab?

Der Ablauf eines M&A-Projekts in Frankreich ähnelt dem in Deutschland, weist jedoch eine wichtige Unterscheidung auf: Anders als in Deutschland erfolgt am Ende des Prozesses keine notarielle Beurkundung. Der Prozess umfasst die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, die Durchführung einer Due Diligence, die Ausarbeitung eines Kaufvertrags (SPA), die Verhandlung des Vertrags, das Signing, die Erfüllung von Closing-Bedingungen und schließlich das Closing selbst.

  1. Verhandlung des Kaufpreises

Die Vereinbarung des Kaufpreises ist ein entscheidender Aspekt des Unternehmenskaufs. Es gibt verschiedene Konzepte, die in Frankreich angewendet werden, wie den Festpreis (mit Locked-Box), die Kaufpreisanpassungsklausel mit einem Zwischenabschluss oder den Earnout, bei dem der Verkäufer auch nach dem Verkauf weiterhin am Erfolg des Unternehmens beteiligt sein kann. Eine sorgfältige Verhandlung und Bewertung des Kaufpreises ist daher von großer Bedeutung.

  1. Welche Garantien sind in Frankreich üblich?

Im Rahmen eines M&A-Projekts spielt die Due Diligence eine zentrale Rolle, um die Risiken des Zielunternehmens zu identifizieren. Um diese Risiken weiter zu minimieren, können verschiedene Garantien und Freistellungen vereinbart werden. Der Garantiekatalog umfasst in der Regel Bereiche wie gesellschaftsrechtliche Verhältnisse, Jahresabschlüsse, gewerbliche Schutzrechte, Personal, Rechtsstreitigkeiten, Vertragsverhältnisse, Steuern, Umwelt, Datenschutz, Compliance und ESG (Environmental, Social and Governance) Aspekte.

  1. Besonderheiten

Zwei besondere Aspekte, die beim Unternehmenskauf in Frankreich berücksichtigt werden sollten, sind das Vorkaufsrecht der Mitarbeiter des Zielunternehmens und die Sonderregelungen beim Asset-Deal (fonds de commerce). Das Vorkaufsrecht gibt den Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das Unternehmen vorab zu erwerben. Beim Asset-Deal handelt es sich um den Erwerb des Geschäftsbetriebs, der in Frankreich als eigenständiges Rechtsgebilde mit eigenen Regeln betrachtet wird.

Bei der Durchführung eines Unternehmenskaufs in Frankreich ist es ratsam, sich mit erfahrenen Anwälten zu beraten, die auf M&A spezialisiert sind. Sie können Ihnen bei der rechtlichen Gestaltung des Kaufvertrags und bei der Durchführung des gesamten Prozesses unterstützen.

Ergänzende Informationen zum Thema finden Sie hier: https://www.qivive.com/de/expertise/unternehmenskauf-ma-frankreich

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