Deckungspraxis Indien

Aktualisiert: 28.02.20240,7 min. Lesezeit

Der IMA hat zudem der Übernahme einer Garantie für ein Projekt in Indien zugestimmt. Dabei wurde umfassender Garantieschutz für das eingesetzte Kapital sowie die fälligen Erträge gewährt. Aufgrund des fehlenden IFV, welcher 2017 durch Indien gekündigt wurde, übernimmt der Bund Garantien auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Indiens mit grundsätzlich erhöhtem Garantieentgelt (0,6 % p.a.) und Selbstbehalt für den Enteignungsfall (10 %).

Bei Indien handelt es sich ebenfalls um ein Diversifizierungsziel im Rahmen der Diversifizierungsstrategie. Darüber hinaus handelt es sich im vorliegenden Fall um ein besonders klimafreundliches Projekt und somit kommen die Anreize der Klima- und Diversifizierungsstrategie in Kombination zur Anwendung. Im Ergebnis führt dies zu einem reduzierten Garantieentgelt von 0,432 % p.a., einem auf 2,5 % reduzierten regulären Selbstbehalt, einem auf 5 % reduzierten Selbstbehalt im Enteignungsfall sowie einer auf 20 Jahre verlängerten Garantielaufzeit.

Quelle:
DIA-Report Nr. 52 vom 19.02.2024

 

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