Die EU-Kommission hat im Vorfeld der Tagung am 25.03.2021 der europäischen Staats- und Regierungschefs die Mitgliedstaaten zu einem gemeinsamen Vorgehen aufgerufen, um die COVID-19-Beschränkungen schrittweise aufzuheben, sobald die epidemiologische Lage dies zulässt.

In der Mitteilung (COM(2021) 129 final vom 17.03.2021) wird ein Ansatz für eine ausgewogene und gemeinsame Vorgehensweise der EU dargelegt.

Während die epidemiologische Lage kontinuierlich überwacht werden muss, bis eine ausreichende Durchimpfungsrate erreicht ist, müssen im gesamten Binnenmarkt die Voraussetzungen für eine sichere und dauerhafte Öffnung geschaffen werden, damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte ausüben und wirtschaftliche und soziale Aktivitäten wieder aufgenommen werden können. Dazu gehören die Einführung eines digitalen grünen Zertifikats zum Nachweis von Impfung, Testung und Genesung, die Anwendung eines gemeinsamen Rahmens für Gegenmaßnahmen, Leitlinien für zusätzliche Prüfstrategien, wie Abwasseruntersuchungen zum Aufspüren von Varianten, sowie Investitionen in Diagnostika und Therapien. In der Mitteilung werden auch Maßnahmen zur Stärkung der globalen Widerstandsfähigkeit durch COVAX und ein EU-Mechanismus für die gemeinsame Nutzung des Impfstoffbestands herausgestellt.

Die Kommission schlägt hierzu u. a. folgende wichtige Schritte und Instrumente vor:

Digitales grünes Zertifikat
Die Kommission hat einen Legislativvorschlag zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für ein digitales grünes Zertifikat zum Nachweis von Impfung, Testung und Genesung angenommen. Dabei handelt es sich um ein EU-weites Konzept für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung von Zertifikaten, das die Freizügigkeit innerhalb der EU – unter strikter Beachtung des Diskriminierungsverbots und der Grundrechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger – ermöglichen soll.

Auf EU-Ebene werden bis Mitte Juni 2021 technische Rahmenbedingungen festgelegt, um Sicherheit, Interoperabilität sowie den uneingeschränkten Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und zu ermöglichen, auch in Drittländern ausgestellte kompatible Zertifikate zu erfassen.

Ein europäischer Rahmen für Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten legt einen Rahmen fest, der die Mitgliedstaaten bei Beschlüssen zur Umsetzung von Beschränkungen unterstützen soll. Darin werden Ebenen definiert, die die epidemiologische Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten widerspiegeln. So kann anhand von Simulationen dargestellt werden, wie viel Spielraum jeder einzelne Mitgliedstaat bei der Lockerung der Maßnahmen hat, ohne zu riskieren, dass sich das Virus wieder stärker ausbreitet. Ein vom ECDC entwickeltes interaktives digitales Instrument kann ab April von den Mitgliedstaaten eingesetzt werden.

Leitlinien zur Unterstützung von zusätzlichen Test- und Nachverfolgungsstrategien
COVID-19-Selbsttests (Testkits, um selbst Abstriche vorzunehmen) kommen nach und nach auf den Markt. Das ECDC wird am 25.03.2021 technische Leitlinien zu COVID-19-Selbsttests veröffentlichen, mit Einzelheiten zu Verfügbarkeit, klinischer Leistung im Vergleich zum „Goldstandard“ RT-PCR-Tests, Auswirkungen auf die Berichterstattung und epidemiologische Überwachung sowie Vorgaben für deren angemessene Anwendung.

Die Kommission nimmt am 25.03.2021 eine Empfehlung an, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, das COVID-19-Virus und Varianten davon anhand von Abwasseruntersuchungen aufzuspüren, die Daten an die zuständigen Gesundheitsbehörden zwecks Früherkennung eines Auftretens des Virus weiterzugeben und Cluster zu ermitteln. Gefördert werden soll die Anwendung gemeinsamer Probenahme-, Test- und Datenanalysemethoden, unterstützt von einer europäischen Austauschplattform und mit entsprechender finanzieller Unterstützung.

Der Datenaustausch zwischen den für die Ermittlung von Kontaktpersonen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten kann besonders wichtig sein, wenn Reisende in unmittelbarer Nähe zueinander Grenzen überqueren, z. B. in Flugzeugen oder Zügen. Die Mitgliedstaaten können digitale Reiseformulare verwenden, um Daten von in ihr Hoheitsgebiet einreisenden Personen zu erheben. Damit die Mitgliedstaaten relevante Daten über die von der Kommission und der EASA entwickelte Austauschplattform austauschen können, wird die Kommission heute Vorschläge für die Festlegung rechtlicher Voraussetzungen für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten veröffentlichen, die bis zu den Sommerferien angenommen werden sollen.

Investitionen in Behandlungsmethoden
Eine für Mitte April 2021 geplante gemeinsame Strategie für COVID-19-Medikamente soll Forschung und Produktion beschleunigen, damit wertvolle Therapien rasch zur Verfügung stehen. Flexiblere Regulierungsmaßnahmen für Therapeutika, wie etwa Erleichterungen bei der Kennzeichnung, sollen eine rasche Versorgung in großem Maßstab während der Pandemie ermöglichen.

EU-Mechanismus für eine gemeinsame Nutzung des Impfstoffbestands
Damit die EU die COVID-19-Pandemie dauerhaft überwinden kann, sind Fortschritte auf globaler Ebene notwendig. Kein Land und keine Region der Welt wird vor COVID-19 sicher sein, bevor das Virus nicht weltweit unter Kontrolle gebracht ist. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind führend bei den Investitionen in die COVAX-Fazilität und erarbeiten derzeit ein koordiniertes europäisches Konzept für die gemeinsame Nutzung des Impfstoffbestands, um die Partnerländer mit einem EU-Mechanismus für eine gemeinsame Nutzung des Impfstoffbestands bei der Überwindung der Pandemie zu unterstützen. Das europäische Konzept für eine gemeinsame Nutzung des Impfstoffbestands wird Nachbar- und Partnerländern dabei helfen, die Pandemie zu überwinden, und die EU-Investitionen von Team Europa (Kommission, Mitgliedstaaten und EIB) in die globale COVAX-Fazilität in Höhe von 2,2 Mrd. EUR ergänzen.