Die praktische Handhabung des TCA (Trade and Cooperation Agreement) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in der Unternehmenspraxis wirft nach wie vor einige Fragen auf.

Ein wichtiger Themenblock ist dabei die Handhabung des Ursprungsnachweises im Rahmen der gegenseitigen Präferenzgewährung.

Zwecks Vorbereitung auf eine Dringlichkeitssitzung (Mitte Januar 2021) der EU-Kommission wurden Mitgliedsunternehmen aufgefordert, ihre konkreten Fragen aus dem operativen Geschäft der AHV NRW Geschäftsstelle mitzuteilen. Dank des vielsichtigen Inputs konnten inzwischen einige Fragen geklärt werden.

Im Nachgang zur Sitzung der Trade Contact Group hat die EU-Kommission ein Q & A Dokument erstellt, was den Mitgliedsunternehmen inzwischen zugestellt wurde.

Weiterer Input und Erfahrungswerte sind stets herzlich willkommen.

Die deutsche Zollverwaltung hält weitere nützliche Informationen bereit: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/Brexit-Zoll/brexit-zoll_node.html

Bei der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Lieferungen und Dienstleistungen nach und von Großbritannien ergeben sich aufgrund der Komplexität weitere Fragen. Hinsichtlich der britischen Umsatzsteuer gibt die AHK vor Ort hilfreiche Tipps: https://grossbritannien.ahk.de/dienstleistungen/steuern

Das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 10.12.2020 gibt weitere Hinweise:

https://www.bundesfinanzministerium.de