Die Kammer für Außenhandel des Ministeriums für Wirtschaft (Câmara de Comércio Exterior) hat das „Ex-tarifario“ Regime mit den Resolutionen 322 (für Kapitalgüter) sowie 323 (für IT-Produkte) bis Ende 2025 verlängert. Zollsenkungen auf null Prozent gelten damit für zahlreiche Produkte des brasilianischen Zolltarifs zum Beispiel aus dem Bereich Maschinen, Apparate und Geräte (Kapitel 84, 85, und 90) seit dem 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2025.

Zuletzt hat die Kammer für Außenhandel mit den Resolutionen GECEX 415 und 416 vom 27.10.2022 weitere Zollerleichterungen für Kapitalgüter und IT-Produkte vorgenommen.

Die regulären Zölle für diese Produkte betragen beispielsweise 12,8, 11,2 oder 6,4 %.

Für Kapitalgüter und IT-Produkte, die in Brasilien nicht oder nicht konkurrenzfähig hergestellt werden können, gewährt die Kammer für Außenhandel im Rahmen des Regimes regelmäßig Zollerleichterungen und passt diese jeweils der aktuellen wirtschaftlichen Lage an. Im brasilianischen Zolltarif erscheinen sie als „Ex“-Tarifpositionen“ („Ex-tarifários“) nach der jeweils zugehörigen Unterposition. Derzeit sind die Einfuhrzölle für viele von „Ex-tarifário“ betroffene Produkte auf null gesenkt. Damit will das Ministerium für Wirtschaft technologische Innovationen fördern.

Brasilien wendet den gemeinsamen Zolltarif des Mercosur an. Jede Tarifänderung ist daher Entscheidung aller Mercosur-Staaten. Bis Dezember 2021 galt für Importeure noch die Entscheidung Mercosur/CMC/DEC.Nr. 25/15 des Mercosur-Rates zu Kapitalgütern und IT-Produkten. Danach konnte Brasilien nur bis zum 31.12.2021 von dem gemeinsamen Zolltarif des Mercosur abweichende Zölle bis zu null Prozent für diese Produkte erheben.

Im letzten Quartal 2021 war daher zunächst unklar gewesen, ob Brasilien das „Ex-tarifário“ Regime im Jahr 2022 fortführen würde. Brasilien hatte sich im Mercosur für eine Verlängerung des Regimes eingesetzt. Die Entscheidung musste von den übrigen Mercosur-Staaten mitgetragen werden.

Mit Entscheidung Mercosur/CMC/DEC. Nr. 08/21 vom 13.12.2021 räumte der Mercosur-Rat Brasilien schließlich die Möglichkeit ein, weiterhin längstens bis zum 31.12.2028 einen von dem gemeinsamen Zolltarif des Mercosur abweichenden Zollsatz für Kapitalgüter und IT-Produkte anzuwenden. Auch Zollbefreiungen sind damit nun weiterhin möglich. Diese Möglichkeit besteht auch für die übrigen Mercosur-Mitgliedstaaten Argentinien, Paraguay und Uruguay, jedoch zum Teil mit anderen Fristen.

Die Mitgliedstaaten mussten die Entscheidung bis zum 31.12.2021 in innerstaatliches Recht umsetzen. Brasilien tat dies mit Resolution GECEX Nr. 289 vom 21.12.2021. Die Resolution trat am 22.12.2021 in Kraft. Eine Regelung zur Verlängerung bereits bestehender Zollsenkungen über den 31. Dezember hinaus bis zum 30.04.2022 traf die Kammer für Außenhandel mit Resolution Nr. 291.

Die Kammer für Außenhandel passt den Kreis der von „Ex-tarifário“ betroffenen Produkte regelmäßig an. Das Ministerium für Wirtschaft veröffentlicht dazu in bestimmten Abständen eine aktualisierte Übersicht aller Produkte, für die das Regime gilt.

Anträge auf Zollsenkungen müssen brasilianische Unternehmen oder Verbände an das Ministerium richten. Im Juni 2019 hatte das Ministerium die Kriterien mit Verordnung 309 vom 24.06.2019 erweitert.