Dr. Dominik Schnichels, Abteilungsleiter der Außenwirtschaftspolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellte bei der Sitzung des BGA-Außenwirtschaftsausschuss am 27.04.2022 die aktuellen Vorhaben des Bundesministeriums vor.

Hier erläuterte er verschiedene Ansätze, wie eine Diversifizierung der Handelsstrategien auf multilateraler, bilateraler und unilateraler Ebene stattfinden könne. Während seines Vortrags fand ein reger Austausch mit den Teilnehmern statt. Die Herausforderungen, die sich auch vor dem Hintergrund der aktuellen Nachhaltigkeitsbestrebungen der EU ergeben wurden intensiv diskutiert, insbesondere die Gefahren einer Überregulierung und die Wichtigkeit bestehender Förderinstrumente. Im Anschluss bot Schnichels an, Ideen aus der Mitte der Wirtschaft hinsichtlich Neuerungen und Änderungen der Exportförderung aktiv mit in die Arbeit des Ministeriums einbringen können.

Einblicke zur aktuellen Lage der internationalen Wirtschaftspolitik gab Marcus Schwenke im nachfolgenden Update zur Handelspolitik. Der Abteilungsleiter Import berichtete zum aktuellen Stand des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Er besprach die Situation bei unterschiedlichen Handelsabkommen, wie z.B. das europäisch-kanadische Handelsabkommen (CETA), welches dringend ratifiziert werden sollte. Auch die Möglichkeit einer Neuauflage eines TTIP-Abkommens wäre wünschenswert, wenngleich nicht besonders wahrscheinlich und das geplante Abkommen der EU mit Indien. Zudem geht er auf das geplante Anti-Coercion-Instrument der EU ein. Ziel ist es, Länder davon abzuhalten, den Handel oder Investitionen mit der EU einzuschränken oder damit zu drohen. Das Instrument soll deeskalierend wirken und in einem ersten Schritt durch einen Dialog die Einstellung bestimmter Zwangsmaßnahmen bewirken.

Laura Mack, Abteilungsleiterin Europakoordination, stellte den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Entwurf für ein europäisches Sorgfaltspflichtengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence) vor. Mack verdeutlichte die Unterschiede zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.  Durch das beabsichtige Rechtsetzungsvorhaben sehen sich auch KMU großen Herausforderungen ausgesetzt. In der Diskussion bot sich den Teilnehmern die Möglichkeit über die geplanten Anforderungen und den beabsichtigten Umfang des Gesetzes auszutauschen. Unterstrichen wurde wie wichtig es ist, immer wieder klar zu machen, dass das Gesetz auch für kleine und mittlere Unternehmen umsetzbar bleibt. 

Mitgliedsunternehmen vom Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) nahmen an der digitalen Ausschusssitzung teil und konnten sich in die Diskussion aktiv mit einbringen.

Quelle:
BGA / Direkt aus Berlin Nr. 9 vom 05.05.2022