BAFA veröffentlicht erste Informationen zur Text:

Zum 01.01.2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Kraft. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Umsetzung der Berichtspflicht erste Informationen auf seiner Webseite veröffentlicht.

Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen. Die betroffenen Unternehmen müssen jährlich einen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr erstellen. Betroffene Unternehmen müssen diesen Bericht spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres an das BAFA übermitteln. Die Berichte müssen auf der Internetseite des Unternehmens spätestens vier Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahres für einen Zeitraum von sieben Jahren kostenfrei öffentlich zugänglich gemacht werden.

Darüber hinaus ist die Erfüllung der Sorgfaltspflichten unternehmensintern fortlaufend zu dokumentieren. Die Unternehmen müssen die Dokumentation ab ihrer Erstellung mindestens sieben Jahre lang aufbewahren. Sie wird nicht öffentlich zugänglich gemacht.

Grundlage für die Erstellung des Berichts wird ein Fragebogen sein, der gerade erstellt wird. Der Bericht generiert sich aus den Antworten auf einen strukturierten Fragebogen.

Der Fragebogen wird voraussichtlich offene und geschlossene Fragen sowie Mehrfachauswahlmöglichkeiten (Multiple Choice) enthalten. Durch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung des Fragebogens sowie die Veröffentlichung des dann generierten Berichts auf der Internetseite des Unternehmens kommen die betroffenen Unternehmen Ihrer Berichtspflicht nach.

Weitere Informationen unter: https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Berichtspflicht/berichtspflicht_node.html