ATLAS – Ausfuhr und Versand:
Zeitpunkte der Umstellung für ATLAS-Ausfuhr von AES 2.4 (ECS-P2) auf AES 3.0
(AES-P1) und NCTS 9.0 (NCTS-P4) auf 9.1 (NCTS-P5) für Teilnehmer

Bereits mit ATLAS – Info 0306/22 wurden Informationen zum Start der Teilnehmerzertifizierung für das AES-Release 3.0 bekanntgegeben. Darauf aufbauend werden nunmehr auch Versandteilnehmer einbezogen.

Die Zertifizierung muss für beide ATLAS-Verfahren am 16.06.2023 beendet sein.

Aktuelle Informationen zur Zertifizierung sind für Ausfuhr unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/Voraussetzungen-Teilnahme/Zertifizierung/Zertifizierung-ATLAS-Ausfuhr/ATLAS-Release-AES-30/atlas-release-aes-30_node.html  und für Versand unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/Voraussetzungen-Teilnahme/Zertifizierung/Zertifizierung-ATLAS/ATLAS-Release-91/atlas-release-91_node.html  zu entnehmen.

Die Umstellungsphase (weiche Migration) für Teilnehmer vom AES-Release 2.4 auf das AES-Release 3.0 und für Teilnehmer im Bereich Versand vom ATLAS-Release 9.0 auf das ATLAS-Release 9.1 endet am 16.07.2023. Bis zu diesem Termin haben Teilnehmer und Softwarehersteller Zeit den Releasewechsel zu vollziehen und für den Einsatz einer für das AES-Release 3.0 / ATLAS-Release 9.1 zertifizierten Teilnehmersoftware sowie die Umstellung ihrer Teilnehmerstammdaten auf das AES-Release 3.0 / ATLAS-Release 9.1 Sorge zu tragen.

Die EU-weite Übergangszeit zur Anpassung der nationalen Ausfuhr- und Versandanwendungen, in der noch bestimmte Beschränkungen für einige Datenfelder/Datengruppen im Nachrichtenformat des AES-Releases 3.0 bzw. des ATLAS-Releases 9.1 bestehen, um den internationalen Nachrichtenaustausch zu gewährleisten, endet nach derzeitiger Planung mit Ablauf des 30.11.2023 UTC (1. Dezember 2023, 00:59:59 Uhr deutscher Zeit).

Ab diesem Zeitpunkt müssen die Teilnehmer Ausfuhr- bzw. Versandanmeldungen erstellen, in welchen die zuvor geltenden Beschränkungen keine Anwendung mehr finden bzw. vollständig aufgehoben sind. Da es sich um einen EU-weiten Umstellungszeitpunkt handelt, zu dem alle Wirtschaftsteilnehmer und Zollbehörden in den EU-Mitgliedstaaten ihre Systeme anpassen müssen und damit eine besondere Auswirkung besitzt, wird dieser Zeitpunkt kurz vor Erreichen der Umstellung noch einmal bestätigt.

Weitere Einzelheiten sind dem Wortlaut der ATLAS – Info 0350/22 vom 23.06.2022 zu entnehmen.