Wettbewerbsfähigkeit und Einfuhrumsatzsteuer

Aktualisiert: 31.07.20241 min. Lesezeit

Direktverrechnung der Einfuhrumsatzsteuer

Zur Unterstützung der Zielsetzung, ein Verrechnungsmodell zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland umsetzen, hat die Verbändegemeinschaft aus Industrie, Handel, Transport und Logistik, Seehäfen und internationalen Flughäfen, der u.a. der BGA angehört, ein überarbeitetes, gemeinsames Informationspapier unter dem Titel “Steuerverfahren vereinfachen und digitalisieren, Wirtschaft und Verwaltung entlasten, endlich EU-Standard erreichen – Das Verrechnungsmodell zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer” am 17.07.2024 herausgegeben.

Hintergrund ist, dass bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure verursacht, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich verstärkt in Deutschland anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.

Weitere Einzelheiten sind für Mitgliedsunternehmen in der AHV NRW Geschäftsstelle abrufbar.

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