NATO-Truppenstatut / Neuauflage der amtlichen Beschaffungsstellen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17.01.2025 die Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen für die Umsatzsteuervergünstigungen nach dem NATO-Truppenstatut veröffentlicht (Stand: 01.01.2025).
Hierin sind alle Beschaffungsstellen und Organisationen aufgelistet, die berechtigt sind, abgabenbegünstigte Leistungen an ausländische Streitkräfte zu erteilen.
Die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen in der Fassung des BMF-Schreibens vom 18.12.2023 wird durch die o.g. Neuauflage ersetzt.