LkSG / Maßnahmenpaket zu sogenannten untergesetzlichen Maßnahmen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Maßnahmenpaket zu sogenannten untergesetzlichen Maßnahmen in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG) verabschiedet. Ziel ist es, mehr Klarheit zu schaffen und vor allem KMU – insbesondere die mittelbar betroffenen – zu entlasten und zu unterstützen.
Es wird empfohlen, hierzu die Webseite des BAFA im Blick zu halten, da es dort im Laufe des Januars 2025 weitere Veröffentlichungen sowie Aktualisierungen geben wird.
Weiterführende Informationen:
Text des Sofortprogramms zum Download.
„Präsentation Maßnahmen Sofortprogramm LkSG 17.12.2024“