Status Quo / EU-Entwaldungsverordnung

Aktualisiert: 27.03.20251,4 min. Lesezeit

Am 04.03.2025 und 06.03.2025 fanden sowohl das 31. Multi-Stakeholder Platform Meeting der EU-Kommission als auch das 15. Nationale Stakeholderforum Entwaldungsfreie Lieferketten des BMEL statt. Beide Foren finden in regelmäßigen Abständen statt und dienen dazu, über den aktuellen Stand der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zu informieren und in den Austausch zu treten.

Auf europäischer Ebene wurde klargestellt, dass die EUDR nicht Teil der Omnibuspakete sein wird. Inhaltliche Änderungen sollen frühestens und „höchstens“ 2026 im Rahmen des ersten Reviews möglich sein. Das noch ausstehende Länderbenchmarkingsystem zur EUDR soll spätestens bis Juni 2025 veröffentlicht werden. Zudem ist die Veröffentlichung weiterer Hilfestellungen, darunter aktualisierte FAQs und Leitlinien für den April geplant. Diese sollen u.a. Hinweise zu Erleichterungen für nachgelagerte Marktteilnehmer sowie Klarstellungen zum Umgang mit Werbematerialien und zum „Authorised Representative“ enthalten. Für das EUDR-Informationssystem bietet die Kommission weiterhin Trainingstermine an, während Begleitmaßnahmen wie Anwendervideos und ein Benutzerhandbuch weiter ausgebaut wurden. Parallel laufen derzeit Reviews zu einer potenziellen Ausweitung des Anwendungsbereichs der EUDR – sowohl im Hinblick auf zusätzliche Ökosysteme und Flächen als auch auf die Liste der betroffenen Produkte (Anhang I).

Auf nationaler Ebene gab es insbesondere ein Update zum nationalen Durchführungsgesetz zur EUDR, das aufgrund des politischen Stillstands („Ampel-Aus“) derzeit pausiert. Es soll jedoch in der neuen Bundesregierung weiter bearbeitet werden, wobei keine wesentlichen Änderungen am ursprünglichen Entwurf erwartet werden. Besonders diskutiert wurde die Regelung zur Durchsuchung von Privaträumen. Diese sei ein üblicher Bestandteil von Durchsetzungsgesetzen und solle ausschließlich bei „kriminellen Machenschaften“ zur Anwendung kommen.

Der AHV NRW bleibt mit seinen Mitgliedsunternehmen unter Einbindung des BGA weiterhin im engen Austausch.

Quelle:
BGA-Meldung vom 13.03.2025
Direkt aus Berlin

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