BMWK / Russland – Aktuelles aus der strafrechtlichen Praxis

Aktualisiert: 27.03.20250,7 min. Lesezeit

Mit hohem Aufwand versucht Russland weiterhin, mittels seiner international agierenden Beschaffungsnetzwerke durch Verschleierung, Umleitung und Einsatz hoher finanzieller Mittel, in Deutschland, in der EU und in diversen Drittstaaten an sanktionierte Güter zu gelangen.

Die Ermittlungsbehörden leisten einen essentiellen Beitrag zur Aufklärung der Beschaffungsnetzwerke und Verstöße gegen Sanktionsvorschriften. Solche Verstöße werden entsprechend der Vorschriften in §§ 17 – 20 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet. Bußgelder richten sich nach der Schwere des Vergehens und reichen von 30.000 – 500.000 Euro. Straftatbestände werden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet.

Ein BMWK-Informationsschreiben vom 14.03.2025 gibt einen Überblick in die aktuellen Entwicklungen der strafrechtlichen Fallpraxis zu Verstößen gegen die Russland-Sanktionen. In Ergänzung dazu hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) FAQs bereit.

Quelle:
AHV Report Exportkontrolle Nr. 05/2024 vom 18.03.2025

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