REACH / Einfuhrkontrollen durch Zollbehörden

Aktualisiert: 25.07.20240,5 min. Lesezeit

Seit Februar 2023 besteht eine erweiterte Einfuhrüberwachung des Zolls, mit der die Einhaltung von Vorschriften der REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 (Verbote und Beschränkungen für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse in Anhang XVII) kontrolliert wird.

Die Maßnahme greift bei einer Reihe von Unterpositionen des Zolltarifs (auffindbar unter EZT Online), unter anderem bestimmte Chemikalien und ätherische Öle, die dort der bestehenden TARIC-Einfuhrmaßnahme 761 (Einfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien) unterliegen.

Für einen reibungslosen Import sind in der Einfuhranmeldung bestimmte Kodierungen erforderlich, unter anderem Y113, wenn das zu importierende Produkt nicht unter die Beschränkungen des Anhang XVII der REACH-Verordnung fällt.

Einzelheiten ergeben sich aus der ATLAS-Teilnehmerinformation 0418/23 vom 01.03.2023.

Quelle:
Deutsche Zollverwaltung / Teilnehmerinformationen

 

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