EU-Entwaldungsverordnung / EU-Kommission erleichtert Umsetzung

Aktualisiert: 16.04.20254,2 min. Lesezeit

Der AHV NRW informiert seine Mitgliedsunternehmen fortlaufend über den Gesetzgebungsprozess und bietet darüber hinaus Webinare sowie eine Plattform des Erfahrungsaustausches an. Einige der von uns über den BGA herangetragenen Kritikpunkte konnten nun Berücksichtigung finden. Die weitere Umsetzung werden wir kritisch begleiten.

Die Kommission erleichtert die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Die Verordnung wird weiter vereinfacht und der Verwaltungsaufwand verringert. Die Verordnung tritt Ende dieses Jahres für Mitgliedstaaten, Marktteilnehmer und Händler in Kraft. In diesem Zusammenhang hat die Kommission neue Leitfäden veröffentlicht. Mit diesen Klarstellungen und Vereinfachungen reagiert sie auch auf Rückmeldungen ihrer internationalen Partner.

Neue Maßnahmen gehen auf die Forderungen von Interessenträgern ein
Die aktualisierten Leitlinien und die häufig gestellten Fragen (FAQs) werden Unternehmen, den Behörden der EU-Mitgliedstaaten und den Partnerländern zusätzliche vereinfachte Maßnahmen und Erläuterungen dazu geben, wie sie nachweisen können, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Beide Dokumente spiegeln die Rückmeldungen der Mitgliedstaaten, der Partnerländer, der Unternehmen und der Industrie wider. Dadurch wird eine harmonisierte Umsetzung des Gesetzes in der gesamten EU gewährleistet.

Die eingeführten Vereinfachungen werden durch einen delegierten Rechtsakt ergänzt, zu dem es ebenfalls eine öffentliche Konsultation gibt. Der Rechtsakt präzisiert und vereinfacht den Anwendungsbereich der EUDR und geht damit auf die Bitte der Interessenträger ein, Leitlinien für bestimmte Produktkategorien zu erstellen. Dadurch werden unnötige Verwaltungskosten für Wirtschaftsakteure und Behörden vermieden.   

Die Kommission arbeitet außerdem daran, das Länder-Benchmarking-System durch einen Durchführungsrechtsakt fertigzustellen. Es wird spätestens am 30.06.2025 nach Beratungen mit den Mitgliedstaaten angenommen.

Verwaltungsaufwand um geschätzt 30 % verringert
All diese Maßnahmen werden gemeinsam zu einer derzeit geschätzten Verringerung der Verwaltungskosten und des Verwaltungsaufwands für die Unternehmen um 30 % führen. Dadurch wird eine einfache, faire und kosteneffiziente Umsetzung dieser wichtigen Verordnung gewährleistet. Die EUDR hat bereits zu positiven Entwicklungen und Maßnahmen vor Ort zur Bekämpfung der Entwaldung, des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt geführt.

Mit diesen Vereinfachungen kommt die Kommission ihrer Verpflichtung gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat nach und gewährleistet gleichzeitig Rechtssicherheit innerhalb der Grenzen der Verordnung.

Wichtige Vereinfachungsmaßnahmen
Mit den neuen Leitlinien hat die Kommission eine Reihe von Vereinfachungsmaßnahmen eingeführt:

  • Große Unternehmen können bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, wenn Waren, die bereits auf dem EU-Markt waren, erneut eingeführt werden. Dies bedeutet, dass weniger Informationen im IT-System übermittelt werden müsse
  • Ein Bevollmächtigter kann nun im Namen von Mitgliedern von Unternehmensgruppen eine Sorgfaltserklärung vorlegen
  • Die Unternehmen können jährlich eine Sorgfaltspflichterklärung vorlegen, anstatt für jede Lieferung oder Charge, die auf den EU-Markt gebracht wird
  • Klärung des Begriffs „Feststellung“, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde, so dass große Unternehmen im nachgelagerten Bereich von vereinfachten Verpflichtungen profitieren (es gilt nun eine minimale rechtliche Verpflichtung, Referenznummern der Due Diligence Statement (DDS) von ihren Lieferanten zu erheben und diese Referenzen für ihre eigenen DDS-Einreichungen zu verwenden).

Es wird erwartet, dass alle aktualisierten Maßnahmen die Anzahl der Sorgfaltserklärungen, die Unternehmen einreichen müssen, erheblich verringern werden, um den wichtigsten Anforderungen der Branche gerecht zu werden. Ziel der vereinfachten Sorgfaltserklärungen ist es, eine einfache und effiziente Dateneingabe für alle Nutzer zu gewährleisten.

Zusammenarbeit mit Interessenträgern
Die Kommission hat den Dialog mit Drittländern, Unternehmen, der Zivilgesellschaft und globalen Partnern verstärkt, um die Umsetzung und Vorbereitung durch spezielle Sitzungen und Online-Schulungen seit 2024 im Einklang mit unserem strategischen Rahmen für Zusammenarbeit und Engagement zu erleichtern. Rückmeldungen von Interessenträgern, EU-Mitgliedstaaten und Partnerländer werden weiterhin angenommen, um Händler und Marktteilnehmer bei der Umsetzung vor Ort zu unterstützen und erforderlichenfalls weitere Leitlinien bereitzustellen.

Im Jahr 2024 hat die Kommission bereits über 300 spezielle Sitzungen zur EUDR mit Interessenträgern, einschließlich globaler Partner, abgehalten. Um die Vorbereitung zu unterstützen, wurden bereits über 50 Webinare mit 15.500 Plätzen für Online-Schulungen zur Nutzung des Informationssystems angeboten, die allen Interessenträgern zur Verfügung stehen und durch Online-Videos in mehreren Sprachen und ein Schulungssystem zur Einarbeitung vereinfacht werden. Darüber hinaus hat die Kommission im Rahmen ihrer Team-Europa-Initiative für entwaldungsfreie Wertschöpfungsketten die finanzielle Unterstützung für globale Partner ausgeweitet (86 Mio. Euro), um Partnerländern beim Übergang zu nachhaltigen, entwaldungsfreien und legalen Wertschöpfungsketten zur Seite zu stehen.

Hintergrund
Mit der EU-Entwaldungsverordnung soll sichergestellt werden, dass wichtige Güter auf dem EU-Markt nicht zur Entwaldung und Waldschädigung sowohl in der EU als auch weltweit beitragen. Entwaldung und Waldschädigung sind wesentliche Treiber des Klimawandels und des Verlusts an biologischer Vielfalt. Noch bevor die Verordnung in Kraft tritt, hat sie für mehr Transparenz in den Lieferketten gesorgt, positive Veränderungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor ausgelöst und neue Marktchancen für entwaldungsfreie Produkte in der EU eröffnet.

Die nationale Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission / Vertretung in Deutschland vom 16.04.2025

 

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