Rückblick AHV FOKUS “ eRechnung für B2B-Umsätze in Deutschland“ am 19.06.2024
Am 19.06.2024 fand im Rahmen der Veranstaltungsreihe AHV FOKUS ein Webinar zum Thema: eRechnung für B2B-Umsätze in Deutschland statt. Referenten waren Frau Dr. Diana-C. Kurtz, Senior Manager, Indirect Tax, und Herr Robert Lederer, Senior Manager, Tax Consulting, beide von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Einführung der verpflichtenden eRechnung für B2B-Umsätze in Deutschland zum 01.01.2025 umgesetzt. Für Wirtschaftsbeteiligte besteht daher Handlungsbedarf. Die E-Rechnungspflicht in Deutschland betrifft ausschließlich den B2B-Bereich, bei dem sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger im Inland ansässig sind. Ist das der Fall, kann ein Unternehmen ab dem 01.01.2025 grundsätzlich eine elektronische Rechnung ohne Zustimmung des Leistungsempfängers ausstellen. Das gilt auch für die Fälle, in denen eine Betriebsstätte am Umsatz beteiligt ist. Jedes Unternehmen muss ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, eine elektronische Rechnung zu empfangen und verarbeiten zu können. Spätestens zum 01.01.2028 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, auch Ausgangsrechnungen nach einem strukturierten sowie maschinenlesbaren Format bei B2B-Umsätzen im Inland zu versenden.
Mit der verpflichtenden eRechnung wird der Vorrang der Papierrechnung gestrichen. Der eingeführte Begriff „sonstige Rechnung“ umfasst Papierrechnungen und Rechnungen, die in einem nicht EN 6931-konformen elektronischen Forma übermittelt werden. Hierzu zählen auch Rechnungen, die in einem PDF-Format übermittelt werden. Der Rechnungsaussteller und der Rechnungsempfänger können sich zivilvertragsrechtlich darauf verständigen, ein anderes strukturiertes elektronisches Format zu wählen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die für die Umsatzsteuer erforderlichen Angaben so aus dem Rechnungsformat extrahiert werden können, dass das Ergebnis der EN-Norm 16931 entspricht, mit diesem interoperabel ist. Ist dies der Fall, genügen Rechnungen, die über EDI-Verfahren ausgestellt werden und den Formatvorgaben der elektronischen Rechnung entsprechen.
Im AHV FOKUS wurde auch detailliert auf das Anwendungsschreiben (Entwurf) vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit Datum vom 13.06.2024 eingegangen. Der Entwurf beinhaltet neben der Ausführung zur aktuellen und künftigen Rechtslage Erläuterungen der Rechnungsarten ab dem 01.01.2025, der Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen, zu den zulässigen Formaten der E-Rechnung, besondere Fragen von Umfang, Übermittlung und Empfang von E-Rechnungen, Verträge als Rechnungen und Berichtigungen, zum Zusammenhang von E-Rechnung und Vorsteuerabzug sowie zu Fragen der Aufbewahrung und Übergangs- und Anwendungsfragen. Besteht bspw. eine Verpflichtung zur Ausstellung einer eRechnung und wird stattdessen eine sonstige Rechnung ausgestellt, handelt es sich nicht um eine ordnungsgemäße Rechnung. Die ausgestellte Rechnung berechtigt dem Grunde nach nicht zum Vorsteuerabzug. Eine Berichtigung ist aber durch die Ausstellung einer eRechnung möglich. Anschließend wurden die Auswirkungen der eRechnung auf den betriebsinternen Rechnungseingangsprozess und den Rechnungserstellungsprozess erläutert. Auf administrative Fragen und Chancen mit Blick auf Buchhaltung, Ein- und Verkauf, Besteuerung, IT-Anforderungen wurde ebenfalls eingegangen.
Ergebnis:
Unternehmen müssen sich unabhängig von ihrer Größe frühzeitig mit den Regelungen zur Einführung der verpflichtenden eRechnung in Deutschland vertraut machen. Insbesondere kommt es auf die Schnittstelle zwischen Rechnungseingang und der Buchhaltung an. Die Datenqualität muss rechtskonform sein. Der neue rechtliche Rahmen bietet auch Potenzial an Effizienzgewinnen in der Rechnungsprüfung und -bearbeitung. Daher sind bei der Umsetzungsplanung weitere Unternehmensbereiche wie IT, Steuerabteilung, Warenwirtschaft und ihre externen Dienstleister frühzeitig mit einzubeziehen. Zugleich wurde deutlich, dass Unternehmen mit Umsätzen in anderen EU-Staaten bzw. grenzüberschreitenden Umsätzen sich auf die dortigen rechtlichen Bestimmungen einstellen müssen. Fragen, wie z.B. mit Hotel- und Spesenabrechnungen umgegangen wird, sind noch nicht abschließend vom Gesetzgeber geklärt.
Die Einführung der eRechnung basiert auf der EU-Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)“, mit der ein Bündel von EU-Verordnungen das digitale Zeitalter im Mehrwertsteuersystem gestalten soll. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA e. V.) bleibt im Einklang mit dem Außenhandelsverband Nordrhein-Westfalen (AHV NRW e. V.) am Thema dran und wird die weitere Umsetzung kritisch begleiten.