ESG & CSRD: Chancen und Risiken aus Sicht eines Kreditversicherers

Aktualisiert: 27.11.20241,5 min. Lesezeit

Ab dem Geschäftsjahr 2025 gelten neue Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD: Corporate Sustainability Reporting Directive). Der Nachhaltigkeitsbericht wird zukünftig elementarer Bestandteil des Jahresabschlusses sein und muss durch den Wirtschaftsprüfer testiert werden. Dies stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Neben den Berichterstattungspflichten kommt der Druck zur Nachhaltigkeit aus zwei Richtungen. Zum einen gibt es den Druck innerhalb der Lieferkette: Unternehmen ohne eigene Reporting-Pflichten müssen Daten an ihre größeren Kunden liefern, damit diese ihren Verpflichtungen nachkommen können. Zum anderen kommt der Druck von Banken und weiteren Finanzdienstleistungsunternehmen, welche wiederum der gesetzlichen Pflicht zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken ihrer Unternehmenskunden nachkommen müssen.

Aus Sicht eines Kreditversicherers haben Herr Thorsten Rühlemann, Leiter Business Development und Herr Reinhard Grawe, Senior Manager Risk Services, beide von Atradius, die damit verbundenen Chancen und Risiken der ESG und CSRD im Detail erläutert. Die EU ESG-Berichtspflichten werden bis 2028 nach und nach ausgeweitet. Mit der CSRD findet das Thema Nachhaltigkeit erstmals und vollumfänglich Einzug in das Bilanzrecht. Infolgedessen müssen Unternehmen einen Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse durchlaufen, um die Nachhaltigkeit strukturiert im Unternehmen zu verankern und umzusetzen. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse bilden wiederum die Basis für alle weiteren Überlegungen und liefern Ideen, wie Nachhaltigkeit Bestandteil des eigenen Geschäftsmodells werden kann.

Unternehmen, die die ESG-Kriterien berücksichtigen, können in vielerlei Hinsicht profitieren und z.B. ihre eigene Bonität verbessern. ESG wird zum wesentlichen Bestandteil der Risikoprüfung bei Banken, Versicherern und weiteren Dienstleistungen. Handlungsempfehlungen wurden mit Beispielen aus der Praxis unterfüttert. Atradius stellte auch eine Softwarelösung vor, mit der CSRD/ESRS- und EU-Taxonomie-konforme Berichte erstellt werden können. Unumkehrbar ist der ESG-Prozess nicht, daher wird empfohlen, sich bereits heute mit dem Themenkomplex auseinander zu setzten. Experten, wie z. B. Atradius, sind bei der ESG-Umsetzung verlässliche und kompetente Partner.

Auswahl der Redaktion

  • Mit hohem Aufwand versucht Russland weiterhin, mittels [...]

  • Zollverantwortliche u.a. aus dem AHV-Mitgliederkreis nahmen am [...]

  • Am 04.03.2025 und 06.03.2025 fanden sowohl das [...]

Melden Sie sich an für unseren AHV Inside Newsletter!

Unser AHV Inside Newsletter erscheint 1x im Monat Sie können sich zu jeder Zeit wieder abmelden.